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Denkmalpflegeförderung 2025

Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung der St. Wigberti Kirche Thürungen

Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Die evangelische Kirchengemeinde Berga-Kelbra erhält einen Sanierungszuschuss über rund 25.000 Euro für die St. Wigberti Kirche Thürungen. Damit können die Sanierungsarbeiten an den Dächern und die Instandsetzungen des Turm- und Choranbaus weitergehen.

Die imposante Dorfkirche, weithin sichtbar und ein prägendes Element des Ortsbildes, wurde in den Jahren 1901 bis 1903 nach den Plänen des Hallenser Architekten Friedrich Fahro errichtet. Über den Vorgängerbau sind keine gesicherten Informationen überliefert.

Das Gotteshaus präsentiert sich als rechteckiger Saalbau mit einem eingezogenen Chor, der in einem dreiseitigen Schluss endet. Sowohl der Chor als auch der markante Westturm werden von harmonisch eingefügten Anbauten flankiert. Während der Chor mit einem Gewölbe abgeschlossen ist, beeindruckt das Kirchenschiff durch einen offenen, verbretterten Dachstuhl. Eine Orgelempore im Westen rundet das architektonische Ensemble ab.

Besonderes Augenmerk verdienen die farbigen Glasfenster im Chorraum, die aus der Bauzeit stammen. Sie zeigen eindrucksvolle Darstellungen zentraler Szenen des christlichen Glaubens: die Kreuzigung, die Geburt und die Auferstehung Christi. Zeitgleich mit dem Bau entstanden auch die schlichte, aber ausdrucksstarke Innenausmalung sowie die Ausstattung der Kirche. Dazu zählen ein kunstvoll geschnitzter Altaraufsatz auf einer steinernen Mensa, eine hölzerne Kanzel sowie ein Taufstein aus Sandstein.

„Die Dorfkirche ist nicht nur ein Ort des Glaubens, sondern auch ein bedeutendes Zeugnis regionaler Baukunst um die Jahrhundertwende. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

  • das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
  • die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
  • durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
  • das Projekt hat Modellcharakter.

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

Hintergrund:

2,4 Mio. gingen 2024 im Rahmen der Denkmalpflegeförderung in den Landkreis Mansfeld-Südharz. Beispielsweise wurde die Sanierung der Fassade des Langhauses und Chores der St. Johanniskirche in Allstedt mit 223.000 Euro unterstützt. Auch das Schloss Mansfeld mit der Instandsetzung von Flaggen - und Wendelturm (145.000 Euro) und das Schloss Henriette konnten 2024 gefördert werden.