Das Landesverwaltungsamt erlässt an alle Klauentierhaltern in Sachsen-Anhalt eine Allgemeinverfügung. Ihnen gegenüber wird die Duldung verfügt, die bis zum 31.10.2025 entnommenen BTV-
Blutproben zusätzlich auf MKS im Landesamt für Verbraucherschutz untersuchen zu lassen.