Förderung von Projekten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Aktuelles
Informationen zur EU-Förderperiode 2023-2027
Das neue Förderprogramm „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 in der Förderperiode 2023 – 2027“ – FP 8406 geht an den Start:
Der erste Antragsstichtag ist der 9. Mai 2025.
Zur Förderung von Projekten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege werden die folgenden Förderprogramme angeboten:
• Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 in der Förderperiode 2023 – 2027 (FP 8406)
• Nicht-produktiver investiver Naturschutz (FP 7506).
Die erforderlichen Formulare und Informationen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de im Absatz Investitionsförderung abrufbar. (Stichwort: Förderprogramm 8406 – Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 in der Förderperiode 2023 – 2027 bzw. Förderprogramm 7506 – Nicht-produktiver investiver Naturschutz).
Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 in der Förderperiode 2023 – 2027 (FP 8406)
Grundlage für die Förderung sind die „Richtlinien über die Gewährung von Mitteln zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten“ (Naturschutz-Richtlinien GAP-SP) Erlass des MWU vom 17.2.2025.
Gefördert werden unter anderem Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen zum Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung von Schutzgebieten, Biotopen und von Lebensräumen sowie Lebensstätten heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Vorhaben zur Ausarbeitung von Umwelt- und Naturschutzplanungen, Monitoring und Studien sowie Investitionen in die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen, das Landesamt für Umweltschutz, der Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“, die Biosphärenreservatsverwaltungen Mittelelbe, Karstlandschaft Südharz und Drömling Sachsen-Anhalt, der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, das Landeszentrum Wald und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Förderung erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Land Sachsen-Anhalt. Die Förderung wird als Vollfinanzierung in Höhe von 100 % gewährt. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Im Rahmen der Förderperiode gibt es mehrere Auswahlrunden mit entsprechenden Antragsstichtagen. Die Anträge sind bis zu diesem Antragsstichtag vollständig bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Anschließend werden die Anträge mit Hilfe der Vorhabenauswahlkriterien naturschutzfachlich bewertet und ausgewählt. Die Veröffentlichung der Antragsstichtage erfolgt auf www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm 8406 – Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 in der Förderperiode 2023 - 2027).
Hinweis: Anträge, die nicht bis zum Antragsstichtag vollständig vorliegen, nehmen an dieser Auswahlrunde nicht teil. Diese und Förderanträge, die aufgrund des begrenzten Finanzbudgets nicht bewilligt werden können, werden nach der ggf. erforderlichen Aktualisierung in die Vorhabenauswahl des nachfolgenden Antragsstichtages gleichberechtigt mit den neuen Anträgen einbezogen.
Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 (FP 6301 - auslaufend)
Grundlage für die Förderung sind die „Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten“ (Naturschutz-Richtlinien) Erlass des MLU vom 2.5.2016, MBl. LSA 2016, S. 342, geändert durch Erl. des MULE vom 25.1.2017, MBl. LSA 2017, S. 388).
Bewilligt wurden unter anderem Vorhaben, um Schutz- und Bewirtschaftungspläne auszuarbeiten, Vorhaben für den Artenschutz und das Artenmanagement, Gebietsbetreuung, Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins, Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.
Die Förderung erfolgte unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Land Sachsen-Anhalt. Hierbei ist eine Förderung von 80 % –100 % der förderfähigen Ausgaben möglich. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Bereits geförderte Projekte im Überblick
Nicht-produktiver investiver Naturschutz (FP 7506)
Grundlage für die Förderung sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft“ (Richtlinien Investiver Naturschutz) Erl. des MULE vom 19. 7. 2019 – 25-22101/7.1
Gefördert werden investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feuchtbiotopen, Hecken und Feldgehölzen, Uferbepflanzungen und Baumreihen, wiedervernässten Flächen, Kleinbiotopen der Agrarlandschaft, zusammenhängenden Biotopen und Halboffen- und Offenlandlebensräumen sowie Grunderwerb von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung und die Erstellung von Schutzkonzepten.
Antragsberechtigt sind Landwirte, andere Landbewirtschafter, Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.
Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Für Gemeinden und Gemeindeverbänden sind 90 % der förderfähigen Ausgaben förderfähig, für die übrigen Zuwendungsempfänger wird eine Zuwendung in Höhe von 100% der förderfähigen Ausgaben gewährt. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Antragstellung ist nicht an Fristen oder Stichtage gebunden. Auf Grund fehlender Haushaltsmittel sind im Jahr 2025 keine Neubewilligungen möglich.
Bereits geförderte Projekte im Überblick
Ansprechpartnerin:
Frau C. Weber
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514 2603
E-Mail
Informationen und Richtlinien
- Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft (Richtlinien Investiver Naturschutz)
- Adressverzeichnis der unteren Naturschutzbehörden
- Aufdeckung von Interessenkonflikten in öffentlichen Vergabeverfahren für Strukturmaßnahmen
- Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 in der Förderperiode 2023 – 2027 (FP 8406)
- Nicht-produktiver investiver Naturschutz (FP 7506)
- Förderleitfaden für Streuobstwiesen
- EU-Leitlinien zur Festsetzung von Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen