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Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland

Größe: ca.34 ha   
Landkreis: Harz  
Codierung: NSG0389___   
Verordnung:  VO v. 16.07.2012 (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt - 8(2012), v. 15.08.2012)
Karte - © LVermGeo LSA Gen.-Nr.: 10008 (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)

Schutzziel

Schutz und Erhalt der überregional bedeutsamen Fledermausvorkommen. Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der nicht touristisch erschlossene Karsthöhlen im Gebiet wie auch des vielgestaltigen oberirdischen Standort- und Lebensraummosaiks mit Kalk- und Schieferfelsen, Halbtrockenrasen sowie Gebüsch- und Waldbereichen.

 

Lage

Das Naturschutzgebiet umfasst südwestlich an die Ortslage Rübeland angrenzend einen Großteil des Bielsteins mit seiner Plateaufläche und seinen zum Bodetal und zum Tälchen am Glockenhaus einfallenden Flanken. Bodeaufwärts schließen sich die überwiegend westexponierten Hangbereiche des Bodetals bis zur unteren Nordwestflanke des Tiefenbachskopfes an.

Geologische Beschaffenheit

Das Naturschutzgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Harz“. Es umfasst das aus devonischen Massenkalken aufgebaute Bergmassiv des Bielsteins mit seinen teilweisesteil zur Bode abfallenden Flanken. Im Bereich der Flanken sind größere Kalkfelsgruppen vorhanden, die aufgrund intensiver Verkarstung im Zusammenhang mit fossilen Flussläufen der Bode die Kamerunerhöhle und die Bielshöhle sowie mehrere kleinere Höhlenbildungen aufweisen. Gleichermaßen stellen sie wegen ihrer Größe und ihrer Formenvielfalt, beispielsweise der außerordentlich reichhaltigen Versinterungen, überdurchschnittlich bedeutende geologische Sonderbildungen dar.

Vegetation

Die teils offenen, teils bewaldeten Steilhangbereiche mit den eingelagerten Felsformationen bieten die Voraussetzung für das Vorkommen eines reichhaltigen Lebensraummosaiks aus Kalkfelsfluren, Halbtrockenrasen, Extensiv- und Wirtschaftsgrünland und verschiedenen Waldvegetationstypen. Im Südteil ist ein strukturreicher Abschnitt der Bodehänge bis zum Tiefenbachskopf in das Gebiet einbezogen, in dem das für Sachsen-Anhalt einmalige Vorkommen von Kalkquellstandorten mit angedeuteter Kalktuffbildung an mit kalkhaltigem Wasser durchsickerten Schieferwänden und das Vorkommen daran angepasster Moosarten hervorzuheben ist. Weiterhin ist dieser durch devonische Schiefer geprägte Schutzgebietsteil durch ein Mosaik aus Hangmischwäldern, Halbtrockenrasen, kleineren Felsformationen und Blockschutthalden charakterisiert, wobei der kleinräumig wechselnde Kalk- und Basengehalt der anstehenden Gesteine eine entsprechende standörtliche Vielgestaltigkeit bedingt. Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch prioritäre Lebensraumtypen aus, hierzu zählen: Kalktuff-Quellen (Cratoneurion), Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas.
Weitere Lebensraumtypen sind: Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis und Sanguisorba officinalis), Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii, Nicht touristisch erschlossene Höhlen.
Floristisch ist das Gebiet durch das Vorkommen mehrerer seltener Arten Höherer Pflanzen wie Rasen-Steinbrech (Saxifraga decipiens), Kopfige Teufelskralle (Phyteuma orbiculare) und Berg-Heilwurz (Seseli libanotis) ausgezeichnet. Insbesondere sind aber auch die Populationen der in Sachsen-Anhalt auf dem Rübeländer Devonkalkgebiet oder sogar nur auf dem Bielstein beschränkten Moosarten hervorzuheben.

Fauna

Der Höhlenkomplex hat für zehn einheimische Fledermäuse eine überregionale Bedeutung. Als Beispiel seien genannt die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri) und das Große Mausohr (Myotis myotis), die die Höhlen als Winter- und Schwärmquartier nutzen.
Hervorzuheben sind Vorkommen verschiedener höhlenbewohnender Wirbelloser.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Zur Vermeidung von Störungen der Fledermäuse und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der empfindlichen Vegetation ist das Betreten der Höhlen und Höhleneingangsbereiche sowie das Betreten und Beklettern der Felsbildungen verboten.