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Jagdhoheit

Neu: Gewährung der Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt weiterhin eine Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände. Die Prämie wird für im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026 erlegtes Schwarzwild ausgereicht. Die Erlegungsprämie wird auf der Grundlage einer zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Land Sachsen-Anhalt abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Prämiengewährung besteht nicht.

Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Prämie sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Bei diesen können auch die entsprechenden Antragsformulare bezogen und gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden. Das Formular steht darüber hinaus hier zum Download bereit. Dem Antrag sind als Nachweise beizufügen: die Streckenliste für den beantragten Zeitraum, alle zugehörigen Wildursprungsscheine (jeweils eine der original Durchschriften) und die Nachweise für die Einreichung der Trichinenproben. Als Nachweis der Trichinenbeprobung gilt auch der entsprechende Vermerk des Veterinäramtes auf dem Wildursprungsschein.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Jagdausübungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 2 LJagdG, d. h. Revierinhaber/-innen. Diese entscheiden in eigener Verantwortung über eine Weitergabe an Dritte (Mitpächter/-innen, Jagdgäste, Begehungsscheininhaber/-innen).

Die Erlegungsprämien werden jeweils für die Zeiträume vom 1. Oktober bis 31. März und vom 1. April bis 30. September gewährt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind jeweils bis zum nachfolgend genannten Termin  beim zuständigen Landkreis bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt einzureichen. Nicht prämienberechtigt ist Wild, für das keine Trichinenprobe vorgenommen wurde.

Für Nachfragen und weitere Informationen stehen die Landkreise und kreisfreien Städte (Jagdbehörden) zur Verfügung.

Erlegungszeitraum Antragsfrist                      
01.10.2024 bis 31.03.2025 15.05.2025
01.04.2025 bis 30.09.2025 15.10.2025
01.10.2025 bis 31.03.2026 15.05.2026
01.04.2026 bis 30.09.2026 15.10.2026

Jagdrecht in Deutschland

Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden.

Regulierung der Wildbestände

Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein.

Das Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit übt als Obere Jagdbehörde die Fachaufsicht über die Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aus.

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen - alle unten aufgeführten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei

 

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Hinweise zur Beantragung und Verlängerung von Jagdscheinen

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Verlängerung von Jagdscheinen künftig mindestens acht Wochen vor Ablauf der Gültigkeit an die zuständigen Jagdbehörden gestellt werden sollten.

Mit den zum 30.10.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Bundesjagdgesetzes und des Waffengesetzes muss zusätzlich zur Prüfung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit durch die Jagdbehörden die waffenrechtliche Zuverlässigkeit durch die Waffenbehörden geprüft werden, ohne die eine Jagdscheinerteilung nicht zulässig ist.

Nur bei rechtzeitiger Beantragung kann eine unterbrechungsfreie Gültigkeit der Berechtigung zur Ausübung der Jagd und des damit verbundenen Nachweises des waffenrechtlichen Bedürfnisses gewährleistet werden.

Streckenergebnisse im Jagdjahr 2023/24 im Land Sachsen-Anhalt

Im Jagdjahr 2023/24 wurden durch die Jägerinnen und Jäger im Land insgesamt 81.582 Stücken Schalenwild erlegt (zum Vergleich: Jagdjahr 2022/23: 79.767, Jagdjahr 2021/2022: 84.340, Jagdjahr 2020/21: 93.484, Jagdjahr 2019/20: 101.974, Jagdjahr 2018/19: 97.543, Jagdjahr 2017/18: 108.951).

Eine Übersicht über die erzielten Streckenergebnisse der Hauptwildarten steht hier zum Abruf bereit.

Abschussverbot für den Iltis bis 2029 verlängert

Mit Verordnung vom 12.3.2024 hat die obere Jagdbehörde das seit 2014 geltende Verbot des Abschusses des Europäischen Iltis (Mustela putorius L. 1758) um weitere fünf Jahre bis 2029 verlängert. Damit soll zu einer Stabilisierung der Iltispopulation beigetragen werden. 

Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Nr. 4/2024 veröffentlicht. Alle Ausgaben findet Sie hier.

 

Musterformular Vertretungsvollmacht für Jagdgenossenschaften

Durch die oberste Jagdbehörde wurde eine Musterformular zur Vertretungsvollmacht für Jagdgenossenschaftsversammlungen vorgegeben. Bei Verwendung dieses Musters entfällt gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz des Landesjagdgesetzes das Erfordernis einer amtlichen Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers. Das Formular steht hier zum Herunterladen bereit.

Ansprechpartner

Herr Hein
Tel.: +49 345 514-2853
E-Mail

Herr Innemann
Tel.: +49 345 514-2646
E-Mail

Herr Hennemann
Tel.: +49 345 514-2718
E-Mail

 

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