Jagdhoheit
Neu: Gewährung der Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt weiterhin eine Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände. Die Prämie wird für im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026 erlegtes Schwarzwild ausgereicht. Die Erlegungsprämie wird auf der Grundlage einer zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Land Sachsen-Anhalt abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Prämiengewährung besteht nicht.
Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Prämie sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Bei diesen können auch die entsprechenden Antragsformulare bezogen und gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden. Das Formular steht darüber hinaus hier zum Download bereit. Dem Antrag sind als Nachweise beizufügen: die Streckenliste für den beantragten Zeitraum, alle zugehörigen Wildursprungsscheine (jeweils eine der original Durchschriften) und die Nachweise für die Einreichung der Trichinenproben. Als Nachweis der Trichinenbeprobung gilt auch der entsprechende Vermerk des Veterinäramtes auf dem Wildursprungsschein.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Jagdausübungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 2 LJagdG, d. h. Revierinhaber/-innen. Diese entscheiden in eigener Verantwortung über eine Weitergabe an Dritte (Mitpächter/-innen, Jagdgäste, Begehungsscheininhaber/-innen).
Die Erlegungsprämien werden jeweils für die Zeiträume vom 1. Oktober bis 31. März und vom 1. April bis 30. September gewährt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind jeweils bis zum nachfolgend genannten Termin beim zuständigen Landkreis bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt einzureichen. Nicht prämienberechtigt ist Wild, für das keine Trichinenprobe vorgenommen wurde.
Für Nachfragen und weitere Informationen stehen die Landkreise und kreisfreien Städte (Jagdbehörden) zur Verfügung.
Erlegungszeitraum | Antragsfrist |
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01.10.2024 bis 31.03.2025 | 15.05.2025 |
01.04.2025 bis 30.09.2025 | 15.10.2025 |
01.10.2025 bis 31.03.2026 | 15.05.2026 |
01.04.2026 bis 30.09.2026 | 15.10.2026 |
Jagdrecht in Deutschland
Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden.
Regulierung der Wildbestände
Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein.
Das Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit übt als Obere Jagdbehörde die Fachaufsicht über die Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aus.