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Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt eine Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände.

Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Prämie sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Bei diesen können auch die entsprechenden Antragsformulare bezogen werden. Das Formular steht darüber hinaus hier zum Download bereit. Die Erlegungsprämie wird bis zum 31.03.2023 (Erlegungszeitraum) gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Erlegungsprämie besteht nicht.

Anträge auf Auszahlung der Erlegungsprämie sind für den Erlegungszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 bis zum 15. April 2023 zu stellen.

Dem Antrag sind als Nachweise eine Kopie des Jagdscheins (mit Eintrag des Jagdbezirks), die Streckenliste und alle zugehörigen Wildursprungsscheine beizufügen. Die Unterschriftsleistung des Erlegers auf dem Wildursprungsschein ist für die Beantragung der Erlegungsprämie für Schwarzwild ausreichend, da der Antrag ohnehin vom Jagdausübungsberechtigten zu stellen und entsprechend zu unterschreiben ist. Einen Vermerk über eine erfolgte Trichinenuntersuchung ist für einen „ordnungsgemäß ausgefüllten Wildursprungsschein“ nicht erforderlich. Antragsberechtigt sind Jagdausübungsberechtigte gemäß § 1 Abs. 2 LJagdG. Begehungsscheininhaber sind keine Jagdausübungsberechtigten gem. § 1 Abs. 2 LJagdG und somit nicht antragsberechtigt. Die Antragstellung und Weitergabe der Erlegungsprämie erfolgt gemäß § 3 über den Jagdausübungsberechtigten. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächter, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten.

Für Schwarzwild, das im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben oder in Gehegen erlegt wurde, wird keine Erlegungsprämie gewährt. Zu den dienstlichen Aufgaben zählen die Teilnahme an Dienstjagden oder die Erlegung von Schwarzwild während der Dienstzeit durch die Bediensteten der Bundes- oder Landesforstdienststellen. Ebenfalls zu dieser Kategorie zu zählen ist das Betreiben von Schwarzwildfängen im Auftrag des Landesforstbetriebes. Die Erlegung von Schwarzwild im eigenen Pirschbezirk (auch mit eigenen Schwarzwildfängen) außerhalb der Dienstzeit zählt zu den privaten Aktivitäten und ist somit prämienberechtigt. Begehungsscheininhaber im Landes- oder Bundesforst sind, sofern die Jagd nicht zu deren dienstlichen Aufgaben gehört, gleichfalls prämienberechtigt.

Für Nachfragen und weitere Informationen stehen die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.

Jagdrecht in Deutschland

Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden.

Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist.

Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden.

Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden.

Regulierung der Wildbestände

Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein.

Das Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit übt als Obere Jagdbehörde die Fachaufsicht über die Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aus.

Intensivierung der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten

 

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Formular Erlegungsprämie

Streckenergebnisse im Jagdjahr 2021/22 im Land Sachsen-Anhalt

Im Jagdjahr 2021/22 wurden durch die Jäger im Land insgesamt 84.340 Stücken Schalenwild erlegt (zum Vergleich: Jagdjahr 2020/21: 93.484, Jagdjahr 2019/20: 101.974, Jagdjahr 2018/19: 97.543, Jagdjahr 2017/18: 108.951).

Eine Übersicht über die erzielten Streckenergebnisse der Hauptwildarten steht hier zum Abruf bereit.

Musterformular Vertretungsvollmacht für Jagdgenossenschaften

Durch die oberste Jagdbehörde wurde eine Musterformular zur Vertretungsvollmacht für Jagdgenossenschaftsversammlungen vorgegeben. Bei Verwendung dieses Musters entfällt gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz des Landesjagdgesetzes das Erfordernis einer amtlichen Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers. Das Formular steht hier zum Herunterladen bereit.

Ansprechpartner

Herr Hein
Tel.: +49 345 514-2853
E-Mail

Herr Innemann
Tel.: +49 345 514-2646
E-Mail

Herr Cheret
Tel.: +49 345 514-2462
E-Mail