Der Weg zur Fischereiausübung in Sachsen-Anhalt
Allgemeine Informationen
In Sachsen-Anhalt benötigt man zwei Dokumente, um die Fischerei ausüben zu können:
- den Fischereischein als behördliche oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis und
- eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), d. h. eine privatrechtliche Erlaubnis, die man beim jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten erwerben kann. Eine Fischereierlaubnis kann man in der Regel beim örtlich ansässigen Anglerverein und auch Berufsfischer erwerben.
Fischereischeine erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Fischereibehörde. Die Adressen finden Sie hier.
Der Fischereischein
Es werden 3 Arten von Fischereischeinen unterschieden: der Fischereischein gemäß § 28 des Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA), der Friedfischfischereischein sowie der Sonderfischereischein gemäß § 29 des FischG LSA. Bis zum 31.03.2026 gab es auch einen Jugendfischereischein. Der Fischereischein gemäß § 28 FischG LSA berechtigt zu allen zulässigen Angelmethoden, die entsprechende Angelerlaubnis vorausgesetzt. Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt. Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung. In der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fischarten, die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier‑, Wasser-, Naturschutz- und Tierseuchenrechts nachzuweisen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines 30-stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die erforderlichen Kenntnisse für die Prüfung vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von vielen Angelvereinen und anderen Bildungsträgern angeboten. Jugendliche vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können nur einen Friedfischfischereischein erwerben. Gleiches gilt für Jugendliche zwischen dem vollendeten 12. und 18. Lebensjahr, sofern diese nur eine Friedfischfischerprüfung abgelegt haben. Bis zum 31.03.2026 ausgestellte Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang. Für Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Für Bürger, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, besteht die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Friedfischfischereischein oder Fischereischein besitzt.
Die Fischerprüfung
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung, für den Erwerb eines Friedfischfischereischeines ist das Bestehen einer Friedfischfischerprüfung erforderlich.
Fischerprüfungen finden mindestens 1x jährlich statt, der Termin wird von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (untere Fischereibehörden) festgesetzt. Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Pflichtlehrgang kann man sich mit Hilfe der Online-Anwendung www.fischerprüfung.sachsen-anhalt.de auf die Fischerprüfung vorbereiten. Die Online-Anwendung ermöglicht mit dem Ablegen einer simulierten Fischerprüfung eine Einschätzung des Standes der erworbenen Kenntnisse. Die Prüfungssimulation umfasst wie die „richtige“ Prüfung insgesamt 60 Fragen, die jeweils 15 Fragen aus den Fachgebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde beinhalten. Die Prüfung ist nach Absolvieren eines Vorbereitungslehrganges bei der für den Wohnsitz des Prüflings zuständigen Fischereibehörde (meist beim Ordnungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) abzulegen. Dort muss man sich bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zur Fischerprüfung anmelden. Prüfungstermine und Prüfungsorte können ebenfalls dieser Online-Anwendung entnommen werden.
Gegenstand der mündlich-praktischen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten, Fragen zum Fischereirecht und angrenzenden Rechtsgebieten und das Versorgen gefangener Fische.
Die Friedfischfischerprüfung wird durch zahlreiche Angelvereine in Form eines Prüfungsgespräches abgenommen. Informationen über Prüfungsorte und Termine sind auch in der Online-Anwendung ersichtlich.
Eine nicht bestandene Fischerprüfung muss vollständig wiederholt werden, die Wiederholung ist frühestens zum nächsten behördlich festgesetzten Prüfungstermin möglich.
Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist gebührenpflichtig. Die Teilnahmegebühren müssen vor der Prüfung entrichtet werden und betragen für die Abnahme einer
- Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr 60 €
- Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 30 €
- Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr 55 €
- Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 25 €.
Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis, mit dem er bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde die Erteilung eines Fischerei-, bzw. Friedfischfischereischeines beantragen kann. Die Gebühren für die Ausstellung betragen für
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für ein, zwei, drei, oder vier Jahre pro Jahr 10 €
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für fünf Jahre 40 €
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit 150 €
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr 4 €
- Sonderfischereischeine für ein bis fünf Jahre pro Jahr 4 €
- Sonderfischereischeine auf Lebenszeit 65 €.
Zusätzlich zur Gebühr ist eine Fischereiabgabe zu entrichten. Diese Abgabe wird vom Land Sachsen-Anhalt für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Die Fischereiabgabe beträgt für
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für ein bis fünf Jahre pro Jahr 6 €
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine bis vollendetem 18. Lebensjahr für ein bis fünf Jahre pro Jahr 1 €
- Fischereischeine auf Lebenszeit 125 €
- Sonderfischereischeine pro Jahr 1 €
- Sonderfischereischeine auf Lebenszeit 20 €.
Informationen zum Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen (Angelkarten) erhalten Sie bei den Landesanglerverbänden (www.lav-sachsen-anhalt.de sowie www.vdsf-lav-sachsen-anhalt.de) und dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. (www.lfv-sa.de).
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt
Referat 409 – Ländliche Räume, Agrarwirtschaft, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Jörg Kaufmann
Tel.: +49 345-514 2460
E-Mail

