Studium im Ausland
Approbationen und Berufserlaubnisse für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker (Abschluss im Ausland)
Um den Beruf als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland ausüben zu können, bedarf es einer gesonderten Berufsberechtigung - der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar. Sie können die Approbation beim Landesprüfungsamt beantragen.
Approbation
Voraussetzungen:
Die Approbation setzt nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland einen gleichwertigen Ausbildungsstand sowie die persönliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Im Rahmen der Antragsstellung wird empfohlen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihnen eine bestmögliche Beratung gewähren können.
Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe
Im Gegensatz zur Approbation, wird eine Berufserlaubnis befristet erteilt und ist beschränkt auf eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt oder in einer konkreten Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen:
Die Berufserlaubnis setzt eine abgeschlossene Ausbildung im Ausland im Sinne des jeweiligen Berufsrechtes sowie die persönliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus. Der Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis ist an keine Frist gebunden.
Die Erteilung einer Berufserlaubnis setzt eine verbindliche Einstellungszusage eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt voraus. Aufgrund dessen empfehlen wir, dass Sie bereits vor Antragstellung eine Einstellungszusage nachweisen können.
Kosten der Erlaubnis
Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt werden für die Erteilung der Berufserlaubnis im Regelfall Gebühren in Höhe von 170,00 EUR erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Berufserlaubnis.
Hinweise
Für die Vorbereitung zum Fachsprachentest bei den jeweiligen Referenzkammern, aber auch, um eine bessere Kommunikation sowie ein zügiges Antragsverfahren gewährleisten zu können, wird die Absolvierung eines GER-B2 Sprachzertifikates vor Antragstellung empfohlen.
Die Erteilung einer Berufserlaubnis setzt eine verbindliche Einstellungszusage eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt voraus. Aufgrund dessen empfehlen wir, dass Sie bereits vor Antragstellung eine Einstellungszusage nachweisen können.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine inhaltliche Prüfung Ihres Verwaltungsvorganges erst dann erfolgen kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der inhaltlichen Prüfung gegebenenfalls weitere Unterlagen abgefordert werden können.
In Ihrem Interesse bitten wir Sie auch von telefonischen und schriftlichen Rückfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes abzusehen. Sobald Ihre Unterlagen überprüft wurden, werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vordrucke für Antragsteller, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben (nicht barrierefrei)
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis
- Allgemeines Hinweisblatt zur Form einzureichender Unterlagen, Beglaubigungen u. Übersetzungen
- Checkliste für die erneute Beantragung der Berufserlaubnis
- Merkblatt für ausländische Antragsteller zum Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse Stand 21.09.2020
- Straffreiheitserklärung
- ärztliche Bescheinigung
- Einverständniserklärung
- Antrag auf Änderung der Berufserlaubnis
- Antragsrücknahme
- Einverständniserklärung zur Echtheitsprüfung von Ausbildungsnachweisen