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Bereich Kindertageseinrichtungen

Im Rahmen der Kindertagesbetreuung fungiert das Landesjugendamt als Fachaufsicht- und Widerspruchsbehörde.

 

Das Landesjugendamt nimmt im Bereich der Kindertageseinrichtungen die folgenden Aufgaben wahr: 

  • Fachaufsicht über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich des Schutzes von Kindern (§§ 45 ff. SGB VIII, § 20 Abs. 2 KiFöG) 

  • Beratung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung (§ 85 SGB VIII, KiFöG)

  • Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (§§ 8b Abs. 2, 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

  • Bearbeitung von Eingaben, Petitionen und Beschwerden
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Fachtagungen für sozialpädagogische Fachkräfte, freie und öffentliche Träger
  • Gewährung von Landeszuweisungen zu den laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Erhebung, Erfassung, Analyse und Auswertung von Daten zu Zwecken des Berichtswesens gegenüber der Landesregierung und des Landtages für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

 


Allgemeines 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Hinweise und Empfehlungen

Weitere Arbeitshilfen und Informationen    

Infektionsschutzleitfaden für Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt 

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Unfallverhütung in Kindertageseinrichtungen

Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen

 

Sollte ein Eintrag nicht korrekt sein oder es Ergänzungen geben, melden Sie dies bitte per E-Mail.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)