Einmalige Zuwendung für Mehrlingsgeburten (ab Drillinge)
An wen muss ich mich wenden?
Landesverwaltungsamt
Referat 502 - Landesjugendamt -
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Kontaktdaten
Telefon: +49 345 514-1334
Fax: +49 345 514-1719
E-Mail
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt ab Drillingsgeburten auf Antrag die Ehrenpatenschaft für diese Kinder.
Diese Ehrenpatenschaft ist mit einer freiwilligen finanziellen Hilfe des Landes verbunden.
Diese Leistung wird einmalig und einkommensunabhängig gezahlt. Sie beträgt 1.400 Euro pro Mehrlingskind.
Voraussetzungen:
- Es sind die leiblichen Eltern der Mehrlingskinder oder alleinerziehende leibliche Elternteile.
- Der Hauptwohnsitz ist in Sachsen-Anhalt.
- Die Kinder leben mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt und sind auch dort gemeldet.
- Ein entsprechender Antrag ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder zu stellen.
Antragsformular
Rechtsgrundlage
Richtlinien über die Gewährung von freiwilligen Hilfen des Landes Sachsen-Anhalt an Familien mit Mehrlingsgeburten und Übernahme einer Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten in Sachsen-Anhalt
(Erl. des MS vom 14.04.2020 – 41-51110)