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Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen

Die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen erfolgt gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG-AG LSA) sowie der dazu ergangenen Verordnung zur Durchführung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKVO LSA).
Danach hat das Land flächendeckend Schwangerschaftsberatungsstellen derart anzubieten, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft zur Verfügung stehen muss. Gefördert werden die Schwangerschaftsberatungsstellen, die gemäß § 4 SchKG-AG LSA in einen Sicherstellungsplan aufgenommen worden sind. Somit werden derzeit insgesamt 39 Schwangerschaftsberatungsstellen gefördert (davon sind 37 staatlich anerkannt), d.h. sie führen Schwangerschaftskonfliktberatungen durch und stellen Beratungsbescheinigungen aus.

Ziele und Inhalte der Förderung werden in einem Zuwendungsvertrag geregelt.

Übersicht:
Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt (Stand: 08/2022)

Formulare

Angebot zum Abschluss eines Zuwendungsvertrages (Antrag)

Zahlenmäßiger Nachweis

Formular quantitative Beratungsleistungen

Antrag auf Aufnahme in den Sicherstellungsplan gemäß § 4 Abs. 2 SchKG – AG LSA

Landesstatistikbogen

Ergänzendes Formblatt zum zahlenmäßigen Nachweis-Umlageverfahren

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Referent: Herr Schlegel

Tel.: 0345 514-1638
E-Mail

Frau Dießner
Tel.: 0345 514-1654
E-Mail