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Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen

Die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen erfolgt gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) i. V. m. dem Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG-AG LSA sowie der dazu ergangenen Verordnung zur Durchführung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKVO LSA).
Danach hat das Land flächendeckend Schwangerschaftsberatungsstellen derart anzubieten, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft zur Verfügung stehen muss. Gefördert werden die Schwangerschaftsberatungsstellen, die gemäß § 4 SchKG-AG LSA in einen Sicherstellungsplan aufgenommen worden sind. Somit werden derzeit insgesamt 39 Schwangerschaftsberatungsstellen gefördert (davon sind 37 staatlich anerkannt), d.h. sie führen Schwangerschaftskonfliktberatungen durch und stellen Beratungsbescheinigungen aus.

Ziele und Inhalte der Förderung werden in einem Zuwendungsvertrag geregelt.

Übersicht:
Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt (Stand: 08/2022)

Ansprechpartnerin

Frau Dießner

Telefon:  +49 345 514-1654
Fax:        +49 345 514-1719
E-Mail

Formulare:

Angebot zum Abschluss eines Zuwendungsvertrages (Antrag)

Zahlenmäßiger Nachweis

Formular quantitative Beratungsleistungen

Antrag auf Aufnahme in den Sicherstellungsplan gemäß § 4 Abs. 2 SchKG – AG LSA

Landesstatistikbogen

Ergänzendes Formblatt zum zahlenmäßigen Nachweis- Umlageverfahren 


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Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)