Förderung von Bürgerschaftlichen Engagement
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements.
Rechtsgrundlagen
Paragraph 23 in Verbindung mit Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)
Formulare und Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - allgemeine Kulturförderung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 30. September für das Folgejahr zu stellen.
Ansprechpartnerinnen
Sarah-Maria Krüger
Telefon: +49 345 514 1597
E-Mail