Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken und Tierimpfstoffherstellern
Überwachung der Produktion von Tierimpfstoffen entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften und den Vorgaben der Good Manufacturing Practice (GMP)
Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln und Betäubungsmitteln im Bereich von Tierarztpraxen und bei Tierärztinnen und Tierärzten
Kontrollen tierärztlicher Hausapotheken
- Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Arzneimittelgesetz
- Einzureichende Unterlagen (schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben):
- Name, Anschrift, Telefonnummer und Faxverbindung des betreffenden Tierarztes bzw. der betreffenden Einrichtung
- Art des Betriebes bzw. der Tätigkeit und Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns
- Art der Tätigkeit
- Ort, Datum, Unterschrift
- Kopie der Approbationsurkunde
- Einzureichende Unterlagen (schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben):
- Anzeige der Änderung bzw. der Aufgabe des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke gem. § 67 Abs. 3 Arzneimittelgesetz
- Anzeige des Betriebes eines örtlich getrennten Betriebsraumes einer tierärztlichen Hausapotheke gemäß § 67 Abs. 3 Arzneimittelgesetz
- Anzeige der Aufgabe des Betriebes eines örtlich getrennten Betriebsraumes einer tierärztlichen Hausapotheke gem. § 67 Abs. 3 Arzneimittelgesetz
- Anzeige des Verbringens von Tierarzneimitteln aus EU-Staaten gemäß Paragraf 73 Abs. 3b Satz 4 Arzneimittelgesetz
Ansprechpartner
Dr. Susanne Reißig
Telefon: +49 345 514-2605
Fax: +49 345 514-2699
E-Mail
Dr. Julian Azar
Telefon: +49 345 514-2654
Fax: +49 345 514-2699
E-Mail