Modellprojekt ÜWA
„Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“
Ziel:
„Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt und das Integrationsamt vereinbarten am 04.06.2012 Mitarbeitern der WfbM in Sachsen-Anhalt Unterstützung bei der Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste zu gewähren, die sich bereits im Arbeitsbereich der Werkstätten befinden.
Hierdurch wird es möglich, gerade Menschen mit geistiger Behinderung umfassend und zu jedem Zeitpunkt Ihrer Entwicklung, auch wenn sie bereits Mitarbeiter einer WfbM sind, entsprechend ihres Wunsch- und Wahlrechts, sehr individuell, bei der Erprobung einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.“ (Quelle: Konzept Modellprojekt ÜWA)
Laufzeit:
- 04.06.2012 - 31.12.2019
- Verlängerung der Laufzeit bis zum 31.12.2021
Zielgruppe:
- Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in WfbM (§ 56 SGB IX), bei anderen Leistungsanbietern (§ 60 SGB IX) und im Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)
Voraussetzung:
- Voraussetzend ist bei Beauftragungen durch das Integrationsamt eine anerkannte Schwerbehinderung.
- Zuständigkeit eines Leistungsträgers für WfbM (§ 56 SGB IX), für andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) oder für das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)