Menu
menu

Antragsformular mit Merkblatt

Hier finden Sie das Formular zur Beantragung der Feststellung einer Behinderung und den Grad der Behinderung sowie ggf. der Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von bestimmten Nachteilsausgleichen.

Das Formular kann auch für die Beantragung einer sogenannten Neufeststellung bei Verschlimmerung einer bereits bestehenden und festgestellten Behinderung oder bei Hinzutreten weiterer Behinderungen genutzt werden.

Sofern eine Schwerbehinderung festgestellt wird (Grad der Behinderung von 50 oder höher), dienen die Angaben sogleich als Antrag auf die Ausstellung eines Ausweises.

Hinweise zur Antragstellung

  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Antrag die Namen und Anschriften der Sie behandelnden Ärzte vollständig und korrekt angeben.
     
  • Denken Sie bitte unbedingt daran, den Antrag zu unterschreiben. Unterschreiben Sie bitte auch die Einwilligungserklärungen zur Einsichtnahme in Ihre Krankenunterlagen. Eine Bearbeitung Ihres Antrages ist sonst nicht möglich.
     
  • Die Bearbeitungsdauer kann verkürzt werden, wenn Sie Ihnen vorliegende aktuelle ärztliche Befundberichte, ein Pflegegutachten der Pflegekasse, einen Reha-Bericht oder ähnliche Unterlagen zu den von Ihnen geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen dem Antrag in Kopie beifügen. Bitte reichen Sie keine Röntgenaufnahmen ein.
  • Wenn Sie bereits früher einen Antrag gestellt haben, sich Ihre Behinderung aber verschlimmert hat oder weitere Beeinträchtigungen hinzugetreten sind, beantragen Sie eine sogenannte "Neufeststellung". Bitte geben Sie das Aktenzeichen des letzten Bescheides an.
  • Falls Sie kein Passfoto zur Hand haben, kann das bei Ausstellung des Ausweises nachgereicht werden.
  • Bitte drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden diesen samt unterschriebenen Einwilligungserklärungen zur Einsichtnahme in Ihre Krankenunterlagen an das Landesverwaltungsamt. Die Adresse des für Ihren Wohnort zuständigen Standorts unseres Referates in Halle oder Magdeburg können Sie im Antragsformular auswählen, bevor Sie es ausdrucken.
  • Bitte beachten Sie, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zur Feststellung derzeit ca. vier Monate beträgt. Die individuelle Dauer des Verfahrens wird bestimmt durch eine Vielzahl von Faktoren. Ganz maßgeblich für die Führung des Verfahrens ist der Erhalt der ärztlichen Befundscheine. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll sein kann, Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihren behandelnden Ärzten von Ihrem Antrag zu berichten.
  • Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens, das Aktenzeichen sowie die Kontaktdaten des für Ihren Antrag zuständigen Mitarbeiters erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung.

 

zurück

Anschrift postalisch

Landesverwaltungsamt
Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)


Landesverwaltungsamt
Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Postfach 1963
39009 Magdeburg

 

Steffi Albrecht

Referatsleiterin

Telefon: +49 345 514-3350 oder +49 391 567-2680
Erreichbarkeit an Sprechtagen: 

  • dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr
  • donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr

E-Mail