Forsthoheit, Forstliche Förderung, Kontrollstelle für forstliches Vermehrungsgut
Im Bereich Forsthoheit nimmt das Landesverwaltungsamt die Aufgaben der oberen Forstbehörde wahr. Schwerpunkt der Tätigkeiten ist der Vollzug des Forstrechtes, des Forstsaatgutrechtes sowie das Fördermittelmanagement für den Bereich Forstwirtschaft. Zudem erfolgt hier die Anerkennung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, beispielsweise von Forstbetriebsgemeinschaften nach dem Bundeswaldgesetz.