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Forstw. Zusammenschlüsse/Forstbetriebsgemeinschaften

Wissenswertes

Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldeigentümern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern.

Hierzu ist eine Gründungsversammlung und das Aufstellen einer Satzung erforderlich, die bei beabsichtigter Anerkennung den Erfordernissen der § 18 ff. BWaldG entsprechen muss.

Nach der Anerkennung sind alle Änderungen der Satzung durch das Landesverwaltungsamt zur Entfaltung der Rechtswirksamkeit einer Genehmigungspflicht unterworfen.

Die in Sachsen-Anhalt gebräuchlichste Rechtsform von Forstbetriebsgemeinschaften ist der wirtschaftliche Verein  ("w.V." nach § 21 BGB). Um am Geschäftsleben teilnehmen zu können, sind Änderungen bei der Zusammensetzung des Vorstandes zwecks Ausstellung einer Legitimationsbescheinigung zeitnah dem Landesverwaltungsamt mitzuteilen. Gleiches gilt auch bei Änderung der Anschrift der Forstbetriebsgemeinschaft.

Das Landesverwaltungsamt führt das Register für wirtschaftliche Vereine im Land Sachsen-Anhalt.

Das Landesverwaltungsamt als Anerkennungsbehörde für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Das Landesverwaltungsamt ist die nach Landesrecht zuständige Anerkennungsbehörde für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (§ 15 LWaldG, Drittes Kapitel BWaldG).

Die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine nach § 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt durch das Referat "Justitiariat, Stiftungen" des Landesverwaltungsamtes.

Ansprechpartnerin:

Frau Trautmann
Telefon +49 345 514 2084
E-Mail

Mustersatzungen und weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

 

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Ansprechpartner

Herr Frieß
Tel.: +49 345 514-2712
E-Mail

Herr Hennemann
Tel.: +49 345 514-2718
E-Mail

 

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