Wirtschaftliche Vereine
Erlangung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein durch staatliche Verleihung
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung.
Anspruchsberechtigte
natürliche oder juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit - formlos
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Liste der Gründungsmitglieder unter Angabe von Name, Anschrift, eingebrachte Fläche und Unterschrift
- von den Vorstandsmitgliedern unterschriebene Satzung in dreifacher Originalausfertigung
- Bereitschaftserklärung der Vorstandsmitglieder zur Mitarbeit im Vorstand - formlos
Kosten des Verfahrens
Die Kosten für die Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein ergeben sich aus der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Kosten richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 Euro und 1.000 Euro.
Rechtsgrundlagen
- §§ 22 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (BWaldG)
- Gesetz zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (MarktStrG)
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Hinweise zum Verfahren
Eine Kontaktaufnahme mit dem Referat zur Abstimmung des Satzungsentwurfes wird empfohlen.
Die Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein durch staatliche Verleihung erfolgt nur in Ermangelung besonderer Vorschriften, wenn keine andere bundesgesetzlich geregelte Gesellschaftsform gewählt werden kann.
Beispielsweise kann forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz die Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein verliehen werden.
Kontakt
Telefon: +49 345 514-3929
Formulare und Informationsblätter
- Flyer: Stiftungen (nicht barrierefrei)
- Muster - Niederschrift über die Gründung eines Vereins auf Nachfrage bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner
- Die nachfolgenden Entwürfe für Satzungen für Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) (Stand: Februar 2016)
sollen als Anregung und ggfs. Muster für eine Neugründung von Forstbetriebsgemeinschaften oder Satzungsänderungen dienen.
Bei den Satzungen handelt es sich um Empfehlungen, die vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Rechtslage unter Berücksichtigung der herrschenden Rechtsprechung erarbeitet wurden. Daneben wurden praktische Erfahrungen bei den einzelnen Regelungen berücksichtigt.
Die Mustersatzungen erheben nicht den Anspruch, alle Besonderheiten der jeweiligen Forstbetriebsgemeinschaft abzudecken. Insofern kann sich vor der Neuformulierung oder bei Änderungen der Satzung eine vorherige Abstimmung mit dem Referat Justitiariat, Stiftungen bzw. dem Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit empfehlen. - Mustersatzung für eine Erzeugergemeinschaft auf Nachfrage bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner