Forstliche Förderung
Zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes fördert das Land forstwirtschaftliche Maßnahmen.
Derzeit existieren sechs forstspezifische Landesförderprogramme:
Naturnahe Waldbewirtschaftung (Vorarbeiten, Waldumbau, Bodenschutzkalkung; FP 6402)
Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (FP 6901)
Waldbewirtschaftungspläne (FP 7004)
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FP 7501)
Die Richtlinientexte, Merkblätter, Antragsformulare sowie weitere Unterlagen und Hinweise stehen Ihnen unter dem System Elektronischer Agrarantrag Sachsen-Anhalt (ELAISA) zur Verfügung. Bitte klicken Sie hierzu auf eines der oben aufgeführten Förderprogramme.
Zuständige Stellen sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Das Referat Agrarstruktur, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit übt die Fachaufsicht aus und ist zuständige Widerspruchsbehörde.
Sie können sich an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) wenden:
Weitergehende Informationen zu bestehenden Fördermöglichkeiten im Forstbereich erhalten Sie hier.