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Schwerbehindertenrecht

Das Feststellungsverfahren und Ausweiswesen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (Sozialgesetzbuch IX) obliegt dem Landesverwaltungsamt – Referat Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren.

Nach den Vorschriften des Schwerbehindertenrechts werden die gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen auf Antrag festgestellt.

In Abhängigkeit der getroffenen Feststellungen über Behinderungen und des gegebenenfalls ausgestellten Ausweises kann sich die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ergeben,
wie zum Beispiel:

  • Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch (bei Grad der Behinderung von 30 oder 40),
  • Zusatzurlaub,
  • Steuerermäßigung,
  • besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Integrationsamt),
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (Integrationsamt),
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und
  • Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und der Telefongebühren.

Anschrift postalisch

Landesverwaltungsamt
Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)


Landesverwaltungsamt
Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Postfach 1963
39009 Magdeburg

 

Erreichbarkeit per E-Mail

Oliver Bohn

Referatsleiter

Telefon: +49 345 514-3350 oder +49 391 567-2680

E-Mail