Förderungen
- Neuregelung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Landesmodellprogramme "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher"
- AnsprechpartnerInnen für die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren
- Weitere Förderungen
- Grundlagen der Förderung
- Informationen und Hinweise
Neuregelung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Die Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Erl. des MS vom 8. März 2024 - 44-5170) wurden am 13.05.2024 im Ministerialblatt veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinien finden Sie hier:
Mit der Neufassung der Richtlinien sind Änderungen der Zuwendungshöhen und bei der Umsetzung in einigen Förderbereichen erfolgt. Zudem erfolgt eine Einbeziehung der Förderung von Sachausgaben bei den Jugendbildungsreferenten. Nachfolgend werden Unterlagen im Rahmen der Richtlinienänderung zur Verfügung gestellt:
Handreichungen zur Richtlinienänderung
Jugendbildungsreferenten bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe (Aktualisierung 05/2024)
Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII
Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII
Jugendbildungsstätten (Aktualisierung 05/2024)
Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII
Antragsdokumente zur Richtlinienänderung
Änderungsantrag Förderung der Verwaltungsausgaben der Jugendverbände 2024
Änderungsantrag Förderung Jugendbildungsreferenten 2024 (Aktualisierung 05/2024)
Antrag Beispiel Jugendbildungsreferenten 2024 (Aktualisierung 05/2024)
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach den vorgenannten Richtlinien Zuwendungen für landesweit ausgerichtete Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Informationen zu den Förderbereichen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten. Auf Grundlage der geänderten Richtlinien erfolgt noch eine grundsätzliche Überarbeitung der nachfolgenden Dokumente.
Informationen und Dokumente zum Zuwendungsverfahren ab dem Jahr 2024
2.2 Jugendbildungsreferenten*innen bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe
2.3 Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII
2.4 Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII
2.6 Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII
2.7 Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
2.8 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII
Allgemeine Unterlagen zu den Zuwendungsverfahren
Landesmodellprogramme "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher"
AnsprechpartnerInnen für die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren
Weitere Förderungen
- Wohlfahrtspflegerische Einzelmaßnahmen
(Telefonseelsorge; Kinder-, Jugend- und Elterntelefon; Bürgerschaftliches Engagement; sonstige Maßnahmen) - Förderung von Beratungsangeboten für Lesben, Schwule, Transsexuelle und Intersexuelle
- Internationale Jugendarbeit (Bund, Stiftungen und Jugendwerke)
- Zuweisung an Landkreise und kreisfreie Städte nach § 31 KJHG
- Institutionelle Förderungen
- Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit
- Bundesprogramm "Demokratie Leben"
Grundlagen der Förderung
Hier finden Sie allgemeine Rechtsgrundlagen für die Förderungen.
Informationen und Hinweise
Hier erhalten Sie weitere förderrechtliche Hinweise und Informationen.