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Förderung von überregionalen Kinder- und Jugendfreizeiten für landesweit tätige freie Träger der Jugendhilfe

Auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten für anerkannte Träger der Jugendhilfe unterstützt das Land Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2026 Einzelmaßnahmen von freien Trägern der Jugendhilfe mit Zuwendungen. Die Maßgaben der Förderung bestimmen sich nach den Förderrichtlinien, die Richtlinien finden Sie hier:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten für anerkannte Träger der Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fahrten, Ferienlager und Freizeiten zum Zwecke der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren aus Sachsen-Anhalt. Hierzu gehören insbesondere pädagogisch begleitete Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen, die nachhaltig die persönliche Entwicklung, Bildung und soziale Integration junger Menschen fördern.

Wer wird gefördert?

Verbände, Vereine und andere freie Träger der Jugendhilfe, die
a) nach § 75 SGB VIII anerkannt sind oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII erfüllen,
b) landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sind und
c) nach ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.

In welcher Höhe werden Zuwendungen gewährt?

Die Zuwendung wird als Festbetrag zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Festbetrag beträgt

a) 20 Euro je Teilnehmendentag bei Tagesveranstaltungen,
b) 20 Euro je Teilnehmendentag bei Mehrtagesveranstaltungen ohne Übernachtung,
c) 40 Euro je Teilnehmendentag bei Mehrtagesveranstaltungen mit Übernachtung, sofern Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung anfallen und diese vom Zuwendungsempfangenden getragen werden.

Die Höhe der Zuwendung beträgt höchstens 10.000 Euro je Maßnahme.

Die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen können den Richtlinien entnommen werden.

Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Zeichnungsberechtigung

 

Eine Antragstellung für das Jahr 2026 ist ab sofort möglich. Anträge stellen Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an freizeiten(at)lvwa.sachsen-anhalt.de. Die Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Umsetzung durch die Landkreise und kreisfreien Städte) finanziert werden. 

Die Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte für örtliche Kinder- und Jugendfreizeiten erfolgt hiervon unabhängig. 

 

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche