Landesmodellprojekt ÜFB
„Unterstützung des Übergangs geistig behinderter Schülerinnen und Schüler und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt“
Ziel:
„Das Ziel, Menschen mit Behinderungen mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen, ist ein Teilschritt auf dem Weg in ein inklusives Sachsen-Anhalt. Orientiert an der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN BRK) und unter Berücksichtigung der Regelungen des SGB IX sind im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Sachsen-Anhalt Handlungsfelder zur Verbesserung der Situation schwerbehinderter Menschen identifiziert worden. Ein Handlungsfeld betrifft den Bereich Arbeit und Beschäftigung. (Quelle: Verlängerung der Kooperationsvereinbarung)
Laufzeit:
- 2012 - 31.12.2019
- Verlängerung der Laufzeit bis Ende Februar 2022
Zielgruppe:
- Schülerinnen und Schüler mit geistiger, körperlicher und/ oder Sinnesbehinderung
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf: geistige Entwicklung, körperlich / motorische Entwicklung, Sehen, Hören, emotionale / soziale Entwicklung
- Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen für geistige Entwicklung, aus Schulen für körperliche Entwicklung und Sinnesbehinderungen, aus Schulen für körperliche Entwicklung sowie Schülerinnen und Schüler aus Regelschulen mit integrativer Beschulung
Voraussetzung:
- Voraussetzend ist bei Beauftragungen durch das Integrationsamt eine anerkannte Schwerbehinderung / Gleichstellung nach § 151 Abs. 4 SGB IX.