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Verreisen mit Arzneimitteln bzw. Betäubungsmitteln - LVwA stellt jährlich 1000 Beglaubigungen für Betäubungsmittel aus

Die Zeugnisse sind verteilt, die Sonne scheint, der Sommer ist in vollem Gange – für viele beginnt auch in diesem Jahr die Zeit des Verreisens.

„Viele Menschen sind leider auch im Urlaub auf Arzneimittel und speziell auf Betäubungsmittel angewiesen. Davon unabhängig ist die Mitnahme einer „Reise-Apotheke“ immer zu empfehlen oder sogar notwendig. Manchmal lässt es sich auch nicht vermeiden, im Ausland Arzneimittel zu erwerben. Und wie vieles im Leben ist auch dieser Bereich mit gewissen Fallstricken verbunden.“, so der Präsident des für die Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln zuständige Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Mitnahme von Arzneimitteln bzw. Betäubungsmitteln ins Ausland

Generell gelten die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Es empfiehlt sich also bereits während der Reisevorbereitung, bei einer diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland oder offiziellen Seiten im Internet Informationen einzuholen.

Einen „Spezialfall“ stellt die Mitnahme von Betäubungsmitteln dar. Für Reisen mit Betäubungsmitteln ins Ausland, ist eine Bescheinigung erforderlich. Diese wird von dem behandelnden Arzt ausgestellt und vom Referat Gesundheitswesen, Pharmazie des Landesverwaltungsamtes beglaubigt. Dabei gilt zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Arten von Bescheinigungen (für Staaten des Schengener Abkommens und andere Länder) gibt.

Die Muster für solche Bescheinigungen sowie weitergehende Hinweise finden sich auf der Internet- Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte – Bundesopiumstelle - unter:  

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

Die Beglaubigung der Bescheinigung erfolgt kostenfrei. Damit die Beglaubigung schnellstmöglich durch das Landesverwaltungsamt erfolgen kann, sollten folgende Hinweise beachtet werden:

•             die Bescheinigung vollständig ausfüllen,

•             auf der Bescheinigung den genauen Reiszeitraum angeben und

•             die Bescheinigung ca. 4 Wochen vor Beginn der Reise per Post an das LVwA zur Beglaubigung übersenden.

„Wir bearbeiten die Bescheinigungen meist innerhalb von einer Woche nach Erhalt. Sollte der Zeitraum bis zum Beginn Ihrer Reise kürzer sein, besteht die Möglichkeit innerhalb unserer Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8:30 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) die Bescheinigung abzugeben und auf die Beglaubigung zu warten.

In diesem Fall ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Für Fragen rund um das Thema „Reisen mit Betäubungsmitteln“ einschließlich einer Terminvereinbarung sind wir für Sie unter der Telefonnummer 0345 514 1286 zu erreichen.“, erklärt die zuständige Referatsleiterin Elke Weitershaus.

Das Landesverwaltungsamt stellt jährlich rund 1000 Beglaubigungen für Betäubungsmittel aus.

Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland

Natürlich ist es kein Problem, die für den Auslandsaufenthalt mitgeführte „Reise-Apotheke“ wieder mit nach Hause zu nehmen. Man sollte sich allerdings vor „Großeinkäufen“ an Arzneimitteln im Ausland hüten. Bei Zollkontrollen kann es dann ein böses Erwachen geben.

Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) erlaubt nämlich lediglich die Einfuhr von „einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge“. Das sind Arzneimittel, die vom Reisenden selbst benötigt oder für den Bedarfsfall in einer Menge mitgeführt werden, die dem individuellen Bedarf für die Dauer von maximal 3 Monaten entspricht. Wird dagegen verstoßen, muss man mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Einziehung dieser Arzneimittel rechnen.

„Auf jeden Fall gilt auch hier: rechtzeitig sowie umfassend informieren hilft, Probleme zu vermeiden. Unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gern beratend zur Seite.“, so Pleye.

Weitergehende Informationen finden sich auch auf unserer Internetseite: Betäubungsmittelverkehr (sachsen-anhalt.de)