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Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Wenn Sie in Ihrer gentechnischen Anlage beabsichtigen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Autoklav, Mikrobiologische Sicherheitswerkbank, Fermenter) zu ersetzen, ab- oder neu anzuschaffen, müssen Sie eine Mitteilung nach § 21 Abs. 2 GenTG an das LVwA übermitteln. Diese Mitteilung kann mit einem formlosen Schreiben (und zwei Kopien) erfolgen. Sie ist vor der beabsichtigten Änderung mitzuteilen. Die Mitteilung muss folgende Informationen enthalten:

  • Nennung der gentechnischen Anlage mit Aktenzeichen, in der die Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtung erfolgen soll.
  • Nennung der geplanten Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtung.
  • Bei einem neuen Autoklav Mitteilung der Kenndaten (Hersteller/ Gerätebezeichnung, Typ, Funktionsprinzip, Arbeitsvolumen, sicherheitstechnische Ausstattung, Standort).
  • Bei einer neuen Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank Mitteilung der Kenndaten (Standort, Hersteller/Typ, Klasse).
  • Bei einem neuen Fermenter Mitteilung der Kenndaten (Hersteller/ Typ, Volumen).
  • Unterschrift des Betreibers.