Düngerecht
Die Düngung verfolgt das Ziel die Ernährung von Nutzpflanzen zur Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Erzeugnissen sowie die Erhaltung und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sicherzustellen.
Mit einem, durch das Düngegesetz vorgegebenen engen rechtlichen Rahmen soll die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie der Naturhaushalt nicht gefährdet werden.
Das Düngegesetz bildet die gesetzliche Grundlage für alle Rechtsgrundlagen im Düngerecht
auf europäischer Ebene
auf Bundesebene
auf Landesebene
Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt:
Felix Amberg
Tel. +49 345 514-2848
felix.amberg(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Zuständige Behörden für den Vollzug der Düngeverordnung und weiterführende Links
Zuständige Behörden für den Vollzug der Düngeverordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Mitarbeiter der Landkreise und kreisfreien Städte kontrollieren jährlich eine bestimmte Anzahl von Betrieben auf die Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis der Düngung. Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit im Referatsbereich 409i. Eine Übersicht der unteren Düngebehörden mit zuständigen Ansprechpartnern finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zur Düngeverordnung sind auf der Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zu finden.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz im Bereich Düngerecht des Referates 409 finden Sie hier.