Wirtschaftsdünger
Aufgrund des stetig gewachsenen Anfalls an Wirtschaftsdünger für den Im- und Export mit Mengen von mehreren Millionen Tonnen pro Jahr trat, ergänzend zum Düngegesetz, die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) in Kraft. Zusätzlich wurde für das Land Sachsen-Anhalt die Verordnung über Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten zum Verbleib von Wirtschaftsdünger erlassen (WDüngVerbleibVO LSA).
Zuständige Behörde und Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung der WDüngV und WDüngVerbleibVO LSA ist, die für Ihren Betriebssitz zuständige untere Düngebehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt. Eine Liste der zuständigen Ansprechpartner in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten finden Sie hier.
Der Geltungsbereich dieser Verordnungen erstreckt sich über das Inverkehrbringen, das Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten. Hieraus ergeben sich Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten für Abgeber, Beförderer und Empfänger.
Formularvordrucke
Zur Erfüllung der Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten stehen die folgenden Formularvordrucke zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine besonderen Formvorschriften für die Aufzeichnungen, Meldungen und Mitteilungen bestehen.
- Aufzeichnungspflichten über Wirtschaftsdüngerlieferung (§ 3 WDüngV)
- Meldung über den Empfang von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern oder Staaten (§ 4 WDüngV)
- Mitteilung zum erstmaligen Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger sowie Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten (§ 5 WDüngV)
Onlinemeldeprogramm
Die Aufzeichnungen nach WDüngV sowie WDüngVerbleibVO LSA sind für das erste Halbjahr eines Kalenderjahres bis zum Ablauf des 30. September und für das zweite Halbjahr eines Kalenderjahres bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres in das hierfür erstellte Meldeprogramm elektronisch zu melden.
Das Onlinemeldeprogramm können Sie an dieser Stelle aufrufen. Zusätzlich finden Sie hier eine Bedienungsanleitung zum Onlinemeldeprogramm.
Der Zugang zum Meldeprogramm und die Eingabe einer Meldung sind nur autorisierten Personen gestattet. Dies wird über eine gültige Registrier- bzw. Betriebsnummer mit einem PIN/Kennwort sichergestellt.
Für die Meldungseingabe sind von Betrieben
- mit Tierhaltung (auch Hobbytierhalter) ihre HI-Tier-Zugangsdaten (Betriebsnummer + PIN) zu nutzen
- mit Sammelantrag für Agrarförderung ihre ZI-Datenbank- Zugangsdaten (Betriebsnummer + PIN) zu verwenden
- die Gärreste aus einer Biogasanlage abgeben, ihre Betriebsnummer nach der „Tierischen Nebenprodukte VO (TierNebV)“ zu benutzen.
Vergabe einer Betriebsnummer und /oder PIN:
Betriebe, denen keiner der genannten Zugänge zu Verfügung steht, müssen Ihren Zugang einmalig beim Landesverwaltungsamt beantragen.
Zur Beantragung ist das Formular "Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer/ Kennwort" beim Landesverwaltungsamt einzureichen.
Ansprechpartner:
Herr Amberg
Tel. 0345 514 2848
felix.amberg(at)lvwa.sachsen-anhalt.de