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Baumaßnahmen für den Hochleistungssport

Wer ist Zuwendungsempfänger?

Bundessportfachverbände, die Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems sowie die sonstigen Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sport:

  • Olympiastützpunkte,
  • Bundesleistungszentren,
  • Bundesstützpunkte und Trainingsstätten von Bundessportfachverbänden (mit Sitz in Sachsen-Anhalt)

Was wird gefördert?

Baumaßnahmen für den Spitzensport insbesondere an Olympiastützpunkten, Bundesleistungszentren, Bundesstützpunkten und an Trainingsstätten von Bundessportfachverbänden, die über kein Stützpunktsystem verfügen, sowie am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten und am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft.

Es können Neubau-, Erweiterungs-, Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen gefördert werden, die insbesondere folgende Anlagen betreffen:

  • Sportplätze (z.B. Spielfelder, Leichtathletikanlagen)
  • Sporthallen
  • Sportbäder
  • Spezialanlagen des Sports (z.B. Strömungskanäle, Bob- und Rodelbahnen, Skisprungschanzen, Beschneiungsanlagen)
  • Funktionsgebäude und -räume (z.B. Technik- und Sanitäranlagen)
  • Gymnastik-, Konditions- und Krafttrainingsräume
  • Sozialräume (z.B. Räume für Aufenthalt und Kommunikation), die nach Art, Größe, Lage und Funktion nicht über den Trainingsbedarf des Sports hinausgehen
  • Häuser der Athleten als Internate oder Wohnheime einschließlich notwendiger Versorgungseinrichtungen

Welche Art von Finanzierung wird gewährt?

Anteilfinanzierung

(nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung eines bestimmten Anteils der zuwendungsfähigen Ausgaben)

Wie hoch ist die Förderungshöhe?

  • an Olympiastützpunkten bis zu 70 %
  • am Bundesleistungszentrum Kienbaum bis zu 100%
  • an den übrigen Bundesleistungszentren bis zu 70 %
  • am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten bis zu 100 %
  • am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft bis zu 50%
  • an den anderen anerkannten Einrichtungen des Spitzensports bis zu 30%

Wann endet die Antragsfrist?

bis zum 30. September für das Folgejahr

Downloads

Die Antragsformulare und Rechtsgrundlagen finden Sie im Downloadbereich. Hier finden Sie weitere Informationen zum Zuwendungsverfahren.

Frau Heise
E-Mail
christina.heise(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Anschrift

Besucheranschrift:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Referatsteil Sport
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Postanschrift:
Landesverwaltungsamt
Referatsteil Sport
Postfach 19 63
39009 Magdeburg