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Förderung von Integrationsarbeit in den Kreis- und Stadtsportbünden des Landes Sachsen-Anhalt

Warum gibt es diese Förderung?

Die Integrationsarbeit bezieht sich dabei vorrangig auf Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten, aber auch auf sozial Benachteiligte und auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die integrativen Maßnahmen sollen die Teilhabe aller Menschen am Sport sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die Prävention gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Homophobie ist Bestandteil der zu leistenden Integrationsarbeit.

Wer ist Zuwendungsempfänger?

Landessportbund als Erstempfänger, der die Mittel über den Weiterleitungsvertrag an die Kreis- und Stadtsportbünde im Land Sachsen-Anhalt als Letztempfänger weiterleitet.

Daraus ergeben sich folgende Zuwendungsempfänger:
Kreis- und Stadtsportbünde, die für das Jahr 2017 einen Maßnahmenplan mit Zielgruppenübersicht und ab dem Jahr 2018 eine Zielvereinbarung mit dem Landessportbund unterzeichnet haben.

Was wird gefördert?

Die Förderung einer nachhaltigen Integrationsarbeit mit folgenden Zielgruppen:

  • sozial Benachteiligte,
  • Menschen mit Behinderungen,
  • Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten

Die Tätigkeit der Kreis- und Stadtsportbünde soll zur Verbesserung der Lebenssituation der benannten Zielgruppen beitragen und ist dabei insbesondere auf folgende Ziele gerichtet:

  • Information, Beratung und Unterstützung der Zielgruppen bei deren Integration in den Sport
  • Qualifizierung und Öffnung von Sportvereinen für die Arbeit mit den Zielgruppen und bei deren Teilhabe am Sport
  • Prävention gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Homophobie im Sport
  • Koordination der Integrationsarbeit in den Sport im jeweiligen Landkreis und in der jeweiligen kreisfreien Stadt
  • Mitwirkung in lokalen Netzwerken zur Integration der Zielgruppen
  • Zusammenarbeit mit der "Stabsstelle Sport und Gesellschaft" im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (Webseite des LSB hier)

Welche Finanzierungsart wird gewährt?

Anteilfinanzierung

(nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung eines bestimmten Anteils der zuwendungsfähigen Ausgaben)

Mind. 20 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigenmitteln aufzubringen.

Wie hoch ist die Förderungshöhe?

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

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Welche Ausgaben können angerechnet werden?

Die Gesamtausgaben könne sich zusammensetzen aus:

  • Projektbezogene Bruttopersonalausgaben für eine halbe Vollbeschäftigteneinheit nach Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags der Länder (TV-L)
  • Sachkosten in Höhe von jährlich bis zu 2.300 Euro
    (z. B. für Geschäftsbedarf, Arbeitsmaterialien, Mietkosten (Büro), Reisekosten bis maximal nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes)

Frau Berge
E-Mail

jessica.berge(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Anschrift

Besucheranschrift:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Referatsteil Sport
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Postanschrift:
Landesverwaltungsamt
Referatsteil Sport
Postfach 19 63
39009 Magdeburg

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