Menu
menu

Förderung der Ausrichtung von Wettkämpfen im Hochleistungssport

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 05.02.2024 wurde dieses Förderungsprogramm mit Wirkung zum 01.01.2024 übertragen. Weitere Infos finden Sie hier: IB LSA

Warum gibt es diese Förderung?

Zweck der Zuwendung ist, die mit der Ausrichtung von hochrangigen nationalen und internationalen Sportveranstaltungen (z. B. Welt-, Europa- und Deutsche Meisterschaften und sonstige herausragende Sportveranstaltungen) in Sachsen-Anhalt verbundenen Ausgaben zu finanzieren.

Wer ist Zuwendungsempfänger?

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Sportorganisationen gemäß § 3 des Sportfördergesetzes.

Was wird gefördert?

Sportprojekte sind grundsätzlich förderfähig.

Sie sind insbesondere förderfähig, wenn sie:

  • zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
  • zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
  • zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport beitragen

zielspezifische Angebote enthalten, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention.

Welche Finanzierungsart wird gewährt?

Anteilfinanzierung

(nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung eines bestimmten Anteils der zuwendungsfähigen Ausgaben)

Eine Zuwendung wird nur bewilligt, wenn sie mind. 10.000 € beträgt.

Eine Zuwendung darf erst bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung auf Grundlage eines ausgeglichenen Finanzierungsplans sichergestellt ist.

Wie hoch ist die Förderungshöhe?

bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Welche Ausgaben können angerechnet werden?

Ausgaben, die erst durch das Projekt ausgelöst werden und die dem Zuwendungsempfänger ohne das Projekt nicht entstehen würden. Dazu gehören:

  • projektbezogene Personalausgaben
    Nur für Personal, das ausschließlich für das Projekt tätig ist und nur dafür eingestellt wurde (z. B. hauptamtlicher Koordinator)
     
  • projektbezogene Sachausgaben:
    a) Aufwandsentschädigungen (z. B. für Kampfrichter, Helfer, Sanitäter),
    b) Nutzung der Sportstätte (z. B. Betriebskosten, Reinigung),
    c) Wettkampf- und Organisationskosten (z. B. Geräte, Ergebnisdienst, Verpflegung für Helfer, Auf- und Abbau, Plakate, Programme, Fahnen),
    d) Verwaltungskosten (z. B. Büromaterial, Telefon, angemessene Miet- und Leasingkosten für Multimediageräte),
    e) Abgaben, Gebühren (z. B. nationale und internationale Verbände, GEMA Gebühren, Genehmigungen, Lizenzgebühren),
    f) Siegerehrung (z. B. Medaillen, Urkunden, Dekorationen),
    g) Rahmenprogramm (z. B. Eröffnungsfeier, Abschlussfeier)
  • Repräsentationsausgaben, wie VIP-Catering, Geschenke, Empfänge, Ausflüge u.a., sind nicht zuwendungsfähig

Wann endet die Antragsfrist?

Bis zum 30. November für das Folgejahr.

Im Ausnahmefall kann für Veranstaltungen die eine lange Vorlaufzeit benötigen, die Antragstellung auch mehrere Jahre im Voraus erfolgen.

Anschrift

Besucheranschrift:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Referatsteil Sport
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Postanschrift:
Landesverwaltungsamt
Referatsteil Sport
Postfach 19 63
39009 Magdeburg

Downloads

Hier finden Sie alle Antragsformulare, Rechtsgrundlagen und weitere Dokumente zu den Förderbereichen des Referatsteil Sport.