Sportstättenförderung
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 05.02.2024 wurden diese Förderprogramme mit Wirkung zum 01.01.2024 übertragen. Weitere Infos finden Sie hier: IB LSA
Was ist eine Sportstätte?
Sportstätten sind von Sportvereinen genutzte Sporthallen, Schwimmbäder, Stadien, Sportfreianlagen und spezielle Anlagen für einzelne Sportarten, sowie Funktionsgebäude und Sozialräume, die im Zusammenhang mit sportlichen Maßnahmen stehen.
Warum gibt es diese Förderung?
Das Ziel der Förderung von Sportstätten und das besondere Landesinteresse bestehen in der Schaffung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur, um notwendige Voraussetzungen für den Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssport sowie für den Leistungssport auf nationalem und internationalem Niveau zu schaffen.
Für wen ist die Sportstättenförderung vorgesehen?
Es gibt verschiedene Arten von Sportstättenförderungen, die jeweils andere Zuwendungsempfänger vorsehen:
- Baumaßnahmen für den Hochleistungssport für Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren, Bundesstützpunkte und Trainingsstätten von Bundesfachverbänden mit Sitz in Sachsen-Anhalt
- Sportstätten von Gemeinden und Gemeindeverbänden für Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte) und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (Verwaltungsgemeinschaften)
- Vereinssportstätten für rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. sind und ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben
Was wird gefördert?
- Sanierung von bestehenden Sportstätten, einschließlich Modernisierung, insbesondere durch den Einbau energiesparender Maßnahmen und umweltschonender Technologien,
- Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Behinderten- und Rehabilitationssport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung,
- Umbau bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung,
- Neubau von Sportstätten sowie
- Erstausstattung von Sportstätten, soweit dies für die Funktionalität und den Betrieb der Einrichtung unabdingbar ist,
- Ersatzausstattung, wenn die bisherige Ausstattung nachweisbar nicht mehr verwendet werden kann.
Downloads
Die Antragsformulare und Rechtsgrundlagen finden Sie im Downloadbereich. Hier finden Sie weitere Informationen zum Zuwendungsverfahren.