Straßenverkehr, Fahrschulwesen
Aktuelle Erreichbarkeiten und Ansprechpartner
Funktion/Bereich | Name | Telefonnummer |
StVO | Frau Stojan | +49 345 514-1231 |
Großraum- und Schwerlasttransporte | Frau Nitschke | +49 345 514-1817 |
StVZO, Fahrerlaubnisrecht | Herr Langenhagen | +49 345 514-1863 |

Referatsleiter: zur Zeit nicht besetzt
Vertreterin: Frau Stojan
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1231
E-Mail
Aufgaben des Referates
Das Referat übt die Fachaufsicht über die unteren Kfz-Zulassungsstellen, die Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisbehörden aus.
Es erteilt Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse von der Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Fahrerlaubnisverordnung, sofern die Landkreise und kreisfreien Städte nicht zuständig sind. Das Referat ist die Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwerlasttransporte.
Das Referat ist zuständig für die Anerkennung und Überwachung sonstiger Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Als obere Straßenaufsichtsbehörde ist das Referat auf dem Rechtsgebiet des Straßenrechts sowohl Rechtsaufsichtsbehörde über die Landkreise und kreisfreien Städte als Straßenbaulastträger sowie Fachaufsichtsbehörde über die Landkreise als untere Straßenaufsichtsbehörden.
Das Referat erkennt Begutachtungsstellen für Fahreignung, Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung, Seminarleiter für besondere Aufbauseminare, Sehteststellen und Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie Ausbildung in Erster Hilfe an.
Der Prüfungsausschuss für Fahrlehrer (bzw. Fahrlehrerprüfungsausschuss) beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, ansässig im Referat Straßenverkehr und Fahrschulwesen, ist für die Planung und Durchführung der Fahrlehrerprüfungen zuständig. Wenn Sie im Land Sachsen-Anhalt Ihren Wohnsitz haben oder hier in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ausgebildet worden sind bzw. hier Ihre Ausbildungsfahrschule haben, können die Prüfungen im Land Sachsen-Anhalt abgenommen werden. Hierzu ist erforderlich, dass Sie sich an die für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zuständige Stelle, in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte ihres Wohnsitzes, wenden und dort die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beantragen. Der jeweilige Landkreis/die jeweilige kreisfreie Stadt prüft dann, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, und beauftragt das Landesverwaltungsamt mit der Durchführung der Prüfungen.
Dem Landesverwaltungsamt obliegt ferner die Aufsicht über die in Sachsen-Anhalt tätigen Kfz-Überwachungsorganisationen nach dem KfSachvG. Weiterhin ist es zuständig für die Anerkennung von Prüfingenieuren.