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Straßenverkehr, Fahrschulwesen

Aktuelle Erreichbarkeiten und Ansprechpartner

Funktion/Bereich Name Telefonnummer
StVO Frau Stojan +49 345 514-1231
Großraum- und Schwerlasttransporte Frau Nitschke +49 345 514-1817
StVZO, Fahrerlaubnisrecht Herr Langenhagen +49 345 514-1863

Referatsleiter: zur Zeit nicht besetzt

Vertreterin: Frau Stojan

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1231
E-Mail

Aufgaben des Referates

Das Referat übt die Fachaufsicht über die unteren Kfz-Zulassungsstellen, die Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisbehörden aus.

Es erteilt Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse von der Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Fahrerlaubnisverordnung, sofern die Landkreise und kreisfreien Städte nicht zuständig sind. Das Referat ist die Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwerlasttransporte.

Das Referat ist zuständig für die Anerkennung und Überwachung sonstiger Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Als obere Straßenaufsichtsbehörde ist das Referat auf dem Rechtsgebiet des Straßenrechts sowohl Rechtsaufsichtsbehörde über die Landkreise und kreisfreien Städte als Straßenbaulastträger sowie Fachaufsichtsbehörde über die Landkreise als untere Straßenaufsichtsbehörden.

Das Referat erkennt Begutachtungsstellen für Fahreignung, Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung, Seminarleiter für besondere Aufbauseminare, Sehteststellen und Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie Ausbildung in Erster Hilfe an.

Der Prüfungsausschuss für Fahrlehrer (bzw. Fahrlehrerprüfungsausschuss) beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, ansässig im Referat Straßenverkehr und Fahrschulwesen, ist für die Planung und Durchführung der Fahrlehrerprüfungen zuständig. Wenn Sie im Land Sachsen-Anhalt Ihren Wohnsitz haben oder hier in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ausgebildet worden sind bzw. hier Ihre Ausbildungsfahrschule haben, können die Prüfungen im Land Sachsen-Anhalt abgenommen werden. Hierzu ist erforderlich, dass Sie sich an die für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zuständige Stelle, in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte ihres Wohnsitzes, wenden und dort die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beantragen. Der jeweilige Landkreis/die jeweilige kreisfreie Stadt prüft dann, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, und beauftragt das Landesverwaltungsamt mit der Durchführung der Prüfungen.

Dem Landesverwaltungsamt obliegt ferner die Aufsicht über die in Sachsen-Anhalt tätigen Kfz-Überwachungsorganisationen nach dem KfSachvG. Weiterhin ist es zuständig für die Anerkennung von Prüfingenieuren.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)