Schwerbehindertenfeststellung, Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren
Wichtige Information zum Telefon-Service
Der zuständige Bereich für die Schwerbehindertenfeststellung ist erst wieder am 01.06.2026 telefonisch erreichbar.
Diese Maßnahme ist erforderlich, damit alle unsere Kolleginnen und Kollegen die gesamte Zeit für die schnellere Bearbeitung der Anträge aufwenden und somit die Wartezeiten auf eine Entscheidung verkürzt werden können.
Wir danken für die Unterstützung und das Verständnis.
Neue Regelung ab 01.01.2026: der Grad der Behinderung einschließlich festgestellter Merkzeichen werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt
Durch die Änderung der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) können die steuerlichen Vorteile, die einem Menschen mit Behinderung zustehen, nur noch geltend gemacht werden, wenn diese elektronisch übermittelt wurden.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der Standorte Halle (Saale) und Magdeburg richtet sich nach dem Wohnort der betreffenden Person.
Standort Halle: Landkreise Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg sowie die Städte Halle (Saale) und Dessau-Roßlau.
Standort Magdeburg: Landkreise Harz, Börde, Salzlandkreis, Jerichower Land, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und die Landeshauptstadt Magdeburg)

