Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Information für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Kunden
Umstrukturierung: Abteilung 5 geht zum 1. April 2026 in das neue Landesamt für Soziales über
Im Zuge einer organisatorischen Umstrukturierung wird eine unserer Abteilungen zum 1. April 2026 aus dem Landesverwaltungsamt in das neu geschaffene Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit überführt. Dies betrifft auch alle Aufgabenbereiche dieses Referates.
Da sich die Internetseite des neuen Landesamtes derzeit noch im Aufbau befindet, stehen Ihnen alle Informationen, Formulare, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Serviceangebote weiterhin wie gewohnt auf den bisherigen Seiten des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Kontaktinformationen bereits geändert haben können. Wo dies der Fall ist, wurden die Angaben auf unseren bisherigen Internetseiten bereits aktualisiert.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass es während der Übergangsphase vereinzelt zu Verzögerungen oder Änderungen kommen kann. Im neuen Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit wird intensiv daran gearbeitet, alle Informationen so schnell wie möglich und vollständig bereitzustellen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.
- Information für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Kunden
- Neue Regelung ab 01.01.2026: der Grad der Behinderung einschließlich festgestellter Merkzeichen werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt
- Standort Halle
- Standort Magdeburg
- Zuständigkeiten
- weitere Fragen, Sprechzeiten, Terminvergabe
Neue Regelung ab 01.01.2026: der Grad der Behinderung einschließlich festgestellter Merkzeichen werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt
Durch die Änderung der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) können die steuerlichen Vorteile, die einem Menschen mit Behinderung zustehen, nur noch geltend gemacht werden, wenn diese elektronisch übermittelt wurden.
Standort Halle
Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten
Telefon +49 345 514-3350
zu den Sprechzeiten oder persönlich mit Terminbuchung
Standort Magdeburg
Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten
Telefon +49 391 567-2680
zu den Sprechzeiten oder persönlich mit Terminbuchung
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der Standorte Halle (Saale) und Magdeburg richtet sich nach dem Wohnort der betreffenden Person.
Standort Halle: Landkreise Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg sowie die Städte Halle (Saale) und Dessau-Roßlau.
Standort Magdeburg: Landkreise Harz, Börde, Salzlandkreis, Jerichower Land, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und die Landeshauptstadt Magdeburg)

