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Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren

Information für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Kunden

Umstrukturierung: Abteilung 5 geht zum 1. April 2026 in das neue Landesamt für Soziales über

Im Zuge einer organisatorischen Umstrukturierung wird eine unserer Abteilungen zum 1. April 2026 aus dem Landesverwaltungsamt in das neu geschaffene Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit überführt. Dies betrifft auch alle Aufgabenbereiche dieses Referates.

Da sich die Internetseite des neuen Landesamtes derzeit noch im Aufbau befindet, stehen Ihnen alle Informationen, Formulare, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Serviceangebote weiterhin wie gewohnt auf den bisherigen Seiten des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Kontaktinformationen bereits geändert haben können. Wo dies der Fall ist, wurden die Angaben auf unseren bisherigen Internetseiten bereits aktualisiert.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass es während der Übergangsphase vereinzelt zu Verzögerungen oder Änderungen kommen kann. Im neuen Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit wird intensiv daran gearbeitet, alle Informationen so schnell wie möglich und vollständig bereitzustellen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.

Neue Regelung ab 01.01.2026: der Grad der Behinderung einschließlich festgestellter Merkzeichen werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt

Durch die Änderung der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) können die steuerlichen Vorteile, die einem Menschen mit Behinderung zustehen, nur noch geltend gemacht werden, wenn diese elektronisch übermittelt wurden.

Alle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.

Standort Halle

Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten
Telefon +49 345 514-3350
zu den Sprechzeiten oder persönlich mit Terminbuchung

Mail: schwerbehindertenrecht37(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Standort Magdeburg

Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten
Telefon +49 391 567-2680
zu den Sprechzeiten oder persönlich mit Terminbuchung

Mail: schwerbehindertenrecht38(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit der Standorte Halle (Saale) und Magdeburg richtet sich nach dem Wohnort der betreffenden Person.  

Standort Halle: Landkreise Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg sowie die Städte Halle (Saale) und Dessau-Roßlau.

Standort Magdeburg: Landkreise Harz, Börde, Salzlandkreis, Jerichower Land, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und die Landeshauptstadt Magdeburg)

weitere Fragen, Sprechzeiten, Terminvergabe

Anschrift postalisch

Landesverwaltungsamt
Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)


Landesverwaltungsamt
Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Postfach 1963
39009 Magdeburg

 

Steffi Albrecht

Referatsleiterin

Telefon: +49 345 514-3350 oder +49 391 567-2680
Erreichbarkeit an Sprechtagen: 

  • dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr
  • donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr

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