Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung
Diesem Verfahren unterliegen alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen die nicht den allgemeinen Informationspflichten unterliegen bzw. anderwärtig von den Regeln der VVA ausgenommen sind. Der Notifizierungsantrag muss vom Notifizierenden ordnungsgemäß ausgeführt und vollständig bei der zuständigen Behörde am Versandort eingereicht werden. Die ordnungsgemäße Abfallverbringung wird hierbei mittels Vorab- und Verbleibskontrolle überwacht.
Vorabkontrolle
Vor Beginn der Abfallverbringung, mittels Notifizierungs-und Begleitformular (Anhänge IA und IB der VVA) und weiteren entsprechend Anhang II VVA erforderlichen Informationen und Unterlagen.
Verbleibskontrolle
Diese erfolgt mittels Begleitformularen und dient der Mitteilung des tatsächlichen Beginns jedes einzelnen Abfalltransportes, sowie der Bestätigung der Annahme und der Verwertung des zum jeweiligen Abfalltransportes gehörigen Abfalls (Artikel 15 und 16 VVA). Sämtliche Notifizierungsanträge und Begleitformulare werden im Abfallinformationssystem ASYS/EUDIN erfasst.
Weitere Informationen unter : www.umweltbundesamt.de