Grenzüberschreitende Abfallverbringung
Kontrolle von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen von und nach Sachsen-Anhalt. Die Verfahren der Verbringungen werden durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen - VVA geregelt.
Eine grenzüberschreitende Abfallverbringung unterliegt je nach Einstufung der Abfälle und dem vorgesehenem Entsorgungsweg dem Verfahren der allgemeinen Informationspflichten oder der der vorherigen Notifizierung und Zustimmung der am Verfahren beteiligten Behörden.