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Flurbereinigung/Flurneuordnung

Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens

Wesentliche Schritte des Ablaufes

  • Abgrenzung und Kostenschätzung

  • Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Anhörung der zu beteiligenden Behörden und sonstigen Organisationen

  • Anordnung der Flurbereinigung und Feststellung des Flurbereinigungsgebietes durch den Flurbereinigungsbeschluss, (durch ihn entsteht die Teilnehmergemeinschaft)

  • Anberaumung und Leitung einer Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

  • Vorläufige Anordnung, Beweissicherung

  • Ermittlung der Beteiligten

  • Auswahl der Sachverständigen für die Ermittlung des Wertes der alten Grundstücke; Leitung der Wertermittlung, Erläuterung, Feststellung und Bekanntmachung der Ergebnisse

  • Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes; dabei sind die Ergebnisse agrarstruktureller, landwirtschaftlicher und landespflegerischer Planungen mit den beteiligten Dienststellen zu erörtern und in dem möglichen Umfang zu berücksichtigen

  • Aufstellung des "Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan" im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
  • Planfeststellung oder Plangenehmigung

  • Ausbau des Wege- und Gewässernetzes und der landschaftsgestaltenden Anlagen, Durchführung der sonstigen landeskulturellen Investitionen

  • Absteckung, Abmarkung und Vermessung; Herstellung der technischen Unterlagen für den Flurbereinigungsplan

  • Anhörung der Teilnehmer über ihre Abfindungswünsche; Aufstellung des Flurbereinigungsplanes, der die Ergebnisse des Verfahrens zusammenfasst

  • Berechnung der Absteckmaße und Koordinaten; Übertragung des Flurbereinigungsplanes in die Örtlichkeit; Vorläufige Besitzeinweisung

  • Genehmigung, Bekanntgabe und Ausführung des Flurbereinigungsplanes (mit der Ausführung tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen)

  • Herstellung der neuen Rahmen-Flurkarten; Berichtigung der öffentlichen Bücher (Grundbuch, Liegenschaftskataster)

  • Schlussfeststellung

  • Erlöschen der Teilnehmergemeinschaft

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)