Düngemittelverkehrskontrolle und vorsorgender Verbraucherschutz
Grundlagen
Das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Düngemitteln, Natur- und Hilfsstoffen unterliegt den Bestimmungen des Düngegesetzes in Verbindung mit der Düngemittelverordnung sowie der EG-Düngemittelverordnung.
Zuständig für die Düngemittelverkehrskontrolle ist das Referat - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit.
Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel dürfen keine Krankheitserreger, Toxine oder Schaderreger enthalten. Von diesen Stoffen dürfen keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen ausgehen. Sie müssen zudem unbedenklich für den Naturhaushalt sein.
Abfallrechtliche Vorschriften wie beispielsweise die Klärschlamm- und Bioabfallverordnung sind einzuhalten.
Die Kontrollen
Die erforderlichen Kontrollen werden bei den Inverkehrbringern der genannten Stoffe durchgeführt. Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel werden auf Verkehrsfähigkeit und ordnungsgemäße Kennzeichnung entsprechend des Düngemittelrechtes überprüft. Hierzu sind Vor-Ort-Kontrollen bei Düngemittelhändlern und -herstellern erforderlich, die Buchprüfungen, Kennzeichnungsprüfungen sowie Probenahmen einschließen.
Anhand der Analyseergebnisse der entnommenen Proben wird festgestellt, ob der untersuchte Stoff den Anforderungen der Düngemittelverordnung entspricht und somit verkehrsfähig ist.
Verbraucherschutz
Die Düngemittelverkehrskontrolle trägt zur Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen in Grund- und Oberflächengewässer oder Eintrag von Schadstoffen in Böden) bei.
Für den Endverbraucher von Nahrungsmitteln wird vermieden, dass unerwünschte Stoffe in den Nahrungsmittelkreislauf gelangen.
Weitere Informationen zur Düngung
Beim Einsatz von Düngemitteln sind die Rechtsgrundlagen der guten fachlichen Praxis zu beachten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Düngungsempfehlungen für das Land Sachsen-Anhalt erhalten Sie durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau.