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Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Der ordnungsrechtliche Jugendschutz richtet sich vordergründig an Veranstalter und Gewerbetreibende, die durch ihr Verhalten das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährden können. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Dabei werden Kontrollen und repressive Maßnahmen in erster Linie von den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Hierbei obliegt dem Landesverwaltungsamt die Fachaufsicht über diese Stellen. Dadurch soll eine recht- und zweckmäßige Ausübung des Jugendschutzgesetzes und ein einheitliches Verwaltungshandeln gewährleistet werden.

Für andere Anliegen Rund um das Thema Jugendschutz beachten Sie bitte die Webseite des Landesjugendamtes zu diesem Thema.

Kontakt

Frau Sonnberg
Referatsleiterin
Tel.: +49 391 567-2356
per E-Mail
anke.sonnberg(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Herr Iqbal
Referent für besondere Gefahrenabwehr
per E-Mail
michel.iqbal(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Anschrift

Besucheranschrift:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Referat 201.b
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Postanschrift:
Landesverwaltungsamt
Referat 201.b
Postfach 19 63
39009 Magdeburg