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Förderung von Insolvenzberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt


Im Land Sachsen- Anhalt werden Beratungsstellen zur Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren gefördert.

Ziel der Förderung ist die umfassende Beratung und Vertretung von Schuldnern und Schuldnerinnen bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und Gläubigerinnen auf der Grundlage eines Planes nach dem neunten Teil der Insolvenzordnung.  Dabei soll dem Schuldner oder der Schuldnerin geholfen werden, die materielle Lebensgrundlage zu sichern.

Anerkannte geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren

Voraussetzungen


Für eine mögliche Förderung muss die Beratungsstelle als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt sein.

Ansprechpartner:

Frau Enders

Telefon: +49 345 514-1542
Fax:       +49 345 514-1719
E-Mail

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle/Magdeburg: +49 345 514-0

und

Dessau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)