Menu
menu

Förderung von Insolvenzberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt

Im Land Sachsen- Anhalt werden Beratungsstellen zur Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren gefördert.

Ziel der Förderung ist die umfassende Beratung und Vertretung von Schuldnern und Schuldnerinnen bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und Gläubigerinnen auf der Grundlage eines Planes nach dem neunten Teil der Insolvenzordnung. Dabei soll dem Schuldner oder der Schuldnerin geholfen werden, die materielle Lebensgrundlage zu sichern.

Insolvenzberatungsstellen in Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner/ Ansprechpartnerin:

Frau Enders

Telefon: +49 345 514-1452
Fax:       +49 345 514-1719
E-Mail

Herr Beyer

Telefon: +49 345 514-1274
Fax:       +49 345 514-1719
E-Mail

Voraussetzungen:

Für eine mögliche Förderung muss die Beratungsstelle als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt sein.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)