Familien- und Erziehungsberatung
Neben der Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung hat jedes Bundesland auf Grundlage des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 22./23. Mai 2003 auch eine Familien- und Erziehungsberatung über das Internet anzubieten. Die Länder sind dabei gehalten, auf eine gleichmäßige Beteiligung der örtlichen Beratungsstellen hinzuwirken. Für je 1 Millionen Einwohner soll dabei ein/e Berater/in für 10 Stunden pro Woche bereitstehen.