Elterngeld und Elternzeit
Ansprüche auf Elterngeld sowie auf Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld sowie zur Beratung zur Elternzeit sind in Sachsen-Anhalt seit 01.01.2010 die Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.
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