Formulare
Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Ihren Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt ein.
Einkommenserklärung vor der Geburt
Einkommenserklärung nach Geburt
Bescheinigung Zuschuss Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmer*innen
Bescheinigung Zuschuss Mutterschaftsgeld für Beamt*innen und Soldat*innen
Verdienstbescheinigung bei Teilerwerbstätigkeit während Elterngeldbezug
Hinweis: Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.