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Eine Förderung von Projekten im Bereich der Darstellenden Kunst ist möglich: 

- Bei juristischen Personen des Privatrechts: bis maximal 70% der zuwendungsfähigen Kosten. 

- Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts: bis maximal 50% der zuwendungsfähigen Kosten.

Es ist ein barer Eigenanteil von mindestens 10% zu leisten. 

Anträge (->Link Antragsformular) inklusive Antragsunterlagen entsprechend der Kulturförderrichtlinie sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu stellen. 

Beachten Sie, dass vor der Bewilligung nicht mit dem Projekt begonnen werden darf. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines vorhabenbezogenen Vertrages. 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)