Eine Förderung von Projekten im Bereich der Darstellenden Kunst ist möglich:
- Bei juristischen Personen des Privatrechts: bis maximal 70% der zuwendungsfähigen Kosten.
- Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts: bis maximal 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Es ist ein barer Eigenanteil von mindestens 10% zu leisten.
Anträge (->Link Antragsformular) inklusive Antragsunterlagen entsprechend der Kulturförderrichtlinie sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu stellen.
Beachten Sie, dass vor der Bewilligung nicht mit dem Projekt begonnen werden darf. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines vorhabenbezogenen Vertrages.