Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 16 Abs. 1 Satz 5 der Tierschutz-Versuchstierverordnung für die Durchführung von Tierversuchen
Erforderliche Angaben für den Antrag
- Name/Bezeichnung und dienstliche Anschrift des Antragstellers/der Einrichtung
- Name, dienstliche Anschrift und Berufsbezeichnungen der Person, für die eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird
- Nachweis der Ausbildung (Berufsabschluss/Qualifikation)dieser Person
- Art der Eingriffe oder Behandlungen, die von dieser Person durchgeführt werden sollen
- Art der Tiere, an denen Eingriffe oder Behandlungen durchgeführt werden sollen
- Nachweis der tierexperimentellen Fachkenntnisse (z. B. Teilnahmebescheinigung für einen FELASA-Kurs)
- Nachweis der tierexperimentellen Berufserfahrung
Kontakt
Tel.: +49 345 514-2682
Fax: +49 345 514-2699
E-Mail