Menu
menu

Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 16 Abs. 1 Satz 5 der Tierschutz-Versuchstierverordnung für die Durchführung von Tierversuchen

Erforderliche Angaben für den Antrag

  1. Name/Bezeichnung und dienstliche Anschrift des Antragstellers/der Einrichtung
  2. Name, dienstliche Anschrift und Berufsbezeichnungen der Person, für die eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird
  3. Nachweis der Ausbildung (Berufsabschluss/Qualifikation)dieser Person
  4. Art der Eingriffe oder Behandlungen, die von dieser Person durchgeführt werden sollen
  5. Art der Tiere, an denen Eingriffe oder Behandlungen durchgeführt werden sollen
  6. Nachweis der tierexperimentellen Fachkenntnisse (z. B. Teilnahmebescheinigung für einen FELASA-Kurs)
  7. Nachweis der tierexperimentellen Berufserfahrung

    Kontakt

    Tel.: +49 345 514-2682
    Fax: +49 345 514-2699
    E-Mail

    Kontakt

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Sie erreichen uns telefonisch in

    Halle (Saale): +49 345 514-0

    Magdeburg: +49 391 567-0

    Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

    oder per Post:

    Landesverwaltungsamt
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)