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Genehmigung der Herstellung von diätetischen Lebensmitteln

Für die Herstellung von:

  • jodiertem Kochsalzersatz
  • andere diätetischen Lebensmitteln mit einem Zusatz von Jodverbindungen
  • diätetischen Lebensmitteln, die zur Verwendung als bilanzierte Diät bestimmt sind

ist eine Genehmigung erforderlich.

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird nur für eine bestimmte Betriebsstätte erteilt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn derjenige, unter dessen Leitung die Herstellung erfolgt, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Der Betrieb muss mit den Einrichtungen ausgestattet sein, die zur sachgemäßen Herstellung dieser Lebensmittel, insbesondere zu richtiger Dosierung und gleichmäßiger Durchmischung, notwendig sind.

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung der Genehmigung muss ein formloser Antrag gestellt werden, aus dem die Anforderungen nach § 11 (2) Diätverordnung hervorgehen. Nach der Prüfung der Unterlagen durch das Landesverwaltungsamt erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle.

Ansprechpartnerin

Mandy Krenz

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)