Umsatzsteuer
Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz (UStG)
Die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen.
Zuständig für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung in Sachsen-Anhalt ist das:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Dort ist ein entsprechender formloser Antrag schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Der Antrag sollte über Folgendes informieren (nur zutreffendes):
- Bezeichnung und Anschrift der Bildungseinrichtung und des Trägers/Inhabers
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Homepage der Bildungseinrichtung
- Steuernummer und zuständiges Finanzamt
- Zeitraum für die Bescheinigung (von - bis)
- Benennung und Beschreibung der Leistung
♦ Name der Leistung
♦ Art der Leistung (z. B. Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung,
berufliche Umschulung)
♦ Dauer, Inhalt und Konzept
♦ Zertifizierung des Bildungsangebotes
6. Lehrkräfte und deren Qualifikation
7. Förderung nach dem SGB
Hinweise:
Für eine einfache und schnelle Bearbeitung Ihres Antrages wird Ihnen hier eine Tabelle angeboten, die Sie Ihrem Antrag beifügen können.
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Anzahl der Leistungen.
Die endgültige Entscheidung über die Befreiung einer Leistung von der Umsatzsteuer nach o. g. Gesetz trifft das zuständige Finanzamt. Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur Umsatzsteuerbefreiung zuerst dorthin.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: +49 345 514 - 3557/ 1300/ 1218
E-Mail an: bildung.umsatzsteuer@lvwa.sachsen-anhalt.de