Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Der ordnungsrechtliche Jugendschutz richtet sich vordergründig an Veranstalter und Gewerbetreibende, die durch ihr Verhalten das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährden können. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Dabei werden Kontrollen und repressive Maßnahmen in erster Linie von den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Hierbei obliegt dem Landesverwaltungsamt die Fachaufsicht über diese Stellen. Dadurch soll eine recht- und zweckmäßige Ausübung des Jugendschutzgesetzes und ein einheitliches Verwaltungshandeln gewährleistet werden.
Für andere Anliegen Rund um das Thema Jugendschutz beachten Sie bitte die Webseite des Landesjugendamtes zu diesem Thema.