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Erbringen eines Sachkundenachweises

Als Voraussetzung für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden muss der Hundehalter die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Halten beziehungsweise Führen eines solchen Hundes nachweisen.

Hierbei muss der Halter eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

Der theoretische Teil wird vom Landesverwaltungsamt abgenommen.
Bereiten Sie sich intensiv auf die Prüfung vor und nutzen Sie unseren Service: Fragenkatalog online.

Namens und im Auftrag des Landesverwaltungsamtes sind anerkannte sachverständige Personen (Hundeschulen o.ä.) mit der Abnahme der praktischen Prüfung betraut.

Das Landesverwaltungsamt teilt dem Hundehalter die Termine unter Benennung der Prüfungsorte für die Abnahme der beiden Sachkundeprüfungen mit. Inhalt und Umfang des Sachkundenachweises sind in der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz vorgeschrieben.

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Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)