Haftpflichtversicherung
Hundehalter müssen spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes für den Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten.
Hundehalter müssen spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes für den Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten.
Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.
Sie erreichen uns telefonisch in
Halle (Saale): +49 345 514-0
Magdeburg: +49 391 567-0
und
Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0
oder wenden Sie sich postalisch an uns:
Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)