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Für zukünftige Ausbildungsstätten und Ausbilder/innen

Damit ein landwirtschaftlicher oder hauswirtschaftlicher Betrieb zur Ausbildung berechtigt ist, bedarf es einer Anerkennung des Betriebs. Darüber hinaus müssen der oder die Ausbildungsverantwortlichen die erforderliche persönliche sowie fachliche Eignung nachweisen. Für die Durchführung und Prüfung des Anerkennungsverfahrens ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als zuständige Behörde verantwortlich.

 

Anerkennung des Betriebes:

Ein Betrieb ist nur dann zur Durchführung der Berufsausbildung berechtigt, wenn er nach Art, Ausstattung und organisatorischer Struktur für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeignet ist. Die maßgeblichen Anforderungen an die betriebliche Eignung ergeben sich aus der jeweiligen bundesweit geltenden Ausbildungs- sowie Ausbildungsstättenverordnung und den einschlägigen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens hat der antragstellende Betrieb durch geeignete Unterlagen und Nachweise darzulegen, dass die Bestimmungen des Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutzes eingehalten werden. Zu diesem Zweck ist der Betrieb verpflichtet, die zuständige Berufsgenossenschaft einzubeziehen und eine sicherheitstechnische Prüfung zu veranlassen. Die Berufsgenossenschaft hat zu beurteilen, ob aus ihrer Sicht sicherheits- oder gesundheitsrelevanten Bedenken gegen die Durchführung der Ausbildung am betreffenden Standort bestehen.

 

Anerkennung von Ausbildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern

Damit ein Betrieb Auszubildende einstellen und ausbilden darf, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind dabei die persönliche — für Ausbildende selbst — und auch die fachliche Eignung.

 

Persönliche Eignung

Die persönliche Eignung ist sowohl für die/den Ausbildende/n als auch für die verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder notwendig. Sie wird durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen. Dieses kann bei der zuständigen Meldebehörde der Gemeinde oder Stadtverwaltung beantragt werden (die Aufforderung zur Vorlage erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ausbildungsberater/in)

 

Fachliche Eignung

Wer aktiv als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sein möchte, muss zusätzlich fachlich geeignet sein. Dies ist nachzuweisen durch:

  • eine abgeschlossene Meisterprüfung im entsprechenden Beruf oder
  • ein einschlägiger Studienabschluss einer deutschen Hochschule bzw.
  • der Abschluss einer zweijährigen Fachschule entsprechend der LwHwPrüfAnerkV
  • berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
  • eine ausreichende praktische Berufserfahrung

Bei Meisterabschlüssen ist die Ausbildereignung bereits Bestandteil der Prüfung und muss nicht gesondert nachgewiesen werden. Für alle anderen Abschlüsse ist eine Ausbildereignungsprüfung (AEVO)  erforderlich.

Verfahrensweg zur Anerkennung

Wenn Sie Ihren Betrieb als Ausbildungsstätte anerkennen lassen möchten oder eine Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder anstreben, können Sie die erforderlichen Antragsunterlagen direkt über die Website des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt herunterladen. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen reichen Sie anschließend bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ausbildungsberater/in ein. Diese/r steht Ihnen während des gesamten Antragsverfahrens beratend zur Seite.

Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte:

Fachkraft Agrarservice
Landwirt/in
Tierwirt/in (außer Imkerei)
Tierwirt/in, Fachrichtung Imkerei
Forstwirt/in
Revierjäger/in
Winzer/in
Hauswirtschafter/in
Milchtechnologe/-technologin
Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin
Pflanzentechnologe/-technologin
Pferdewirt/in
Fischwirt/in, Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei
Gärtner/in

 

Antrag auf Ausbildungsbefugnis:

Antrag auf Ausbildungsbefugnis (Ausbildereignung) in den Berufen der Landwirtschaft und Hauswirtschaft

Antrag auf Ausbildungsbefugnis (Ausbildereignung) Berufe Forstwirt/in; Revierjäger/in

 

Hier finden Sie eine Liste der bereits anerkannten Betriebe.

Haben Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen?

Sie erreichen die zuständige Stelle für die Berufsausbildung per E-Mail:
gruene.berufe(at)lvwa.sachsen-anhalt.de